Guten Tag Frau Bader,
mein Sohn kam am 29.09.2011 zur Welt, die Elternzeit habe ich schriftlich (beim Arbeitgeber) für ein Jahr beantrag. Nun möchte ich sehr gerne die Elternzeit auf weitere sechs Monate verlängern, bin mir aber nicht sicher, wie ich es begründen kann/darf, damit es zu keinen Komplikationen kommt.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
BK
von
Burback
am 24.04.2012, 20:19
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit, auf weitere sechs Monate verlängern.
Hallo,
sie können den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber mit Frist sieben Wochen stellen. Ein Anspruch haben sie nicht. Diesen hat man nur, wenn man mindestens für zwei Jahre Elternzeit beantragt hat.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2012
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit, auf weitere sechs Monate verlängern.
Er muss so oder so zustimmen kann aber auch ablehnen,hättest du 2 j. genommen könnte er nicht ablehnen.
von
CKEL0410
am 24.04.2012, 20:42
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit, auf weitere sechs Monate verlängern.
Du musst es nicht groß begründen.
zB:
Ich möchte meine Elternzeit für meinen Sohn verlängern bis zum (Datum).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.04.2012, 23:53
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit, auf weitere sechs Monate verlängern.
Kannst doch als Begründung angeben , wenn DU das überhaupt mußt, das DU noch keine Unterbringung für ihn bekommen hast
von
Spatzilein235
am 27.04.2012, 20:50