Hallo Frau Bader, ich möchte mit unseren Zwillingen die 5 Jahre Elternzeit geniessen und würde gerne wissen ob ich nun nach dem Jahr mit Elterngeld auf 450 Euro Basis Brutto wie Netto arbeiten kann (also ohne irgendwelche Abzüge) und wenn das auf meiner bisherigen Arbeitsstätte nicht möglich ist ob mir mein Arbeitgeber meine Stelle bis zum Ende der Elternzeit freihalten muss. lieben Dank
von twinsmum am 27.05.2013, 13:59