Hallo, meine Frage: Ich habe mal gehört das das Erziehungsgeld als eine Art Gehalt angerechnet wird. Man kann dann hinerher beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld beantragen. Stimmt das? Und wenn ja, wie lange nach dem Erziehungsgeld kann man das beantragen? Beim Arbeitsamt selbst erfährt man ja leider oft nicht genau das was man wissen will und außerdem versteht man da sowieso nur die hälfte! Vielen Dank schon mal. MfG Karina Alexander
Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 16:21