Nach Scheidung wieder Geburtsnamen annehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Scheidung wieder Geburtsnamen annehmen

Hallo ich hab da mal ne Frage. Ich bin seit 2007 geschieden, tage im Moment noch den Nachnamen meines Exmannes. Möchte aber meinen Geburtsnamen annehmen. Das das geht, weiss ich. Wie verhält sich das mit meiner Tochter ? Muss da der Exmann zustimmen ?? Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter. Mfg

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 12:22



Antwort auf: Nach Scheidung wieder Geburtsnamen annehmen

Hallo, nur mit sdeiner Zustimmung oder in wenigen Ausnahmefällen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2009



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