Hallo ich hab da mal ne Frage. Ich bin seit 2007 geschieden, tage im Moment noch den Nachnamen meines Exmannes. Möchte aber meinen Geburtsnamen annehmen. Das das geht, weiss ich. Wie verhält sich das mit meiner Tochter ? Muss da der Exmann zustimmen ?? Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter. Mfg
Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 12:22