Hallo,
ich habe Vollzeit gearbeitet und wurde dort aber nach 4,5 Monaten (in der Probezeit) gekündigt. 2 Tage nach der Kündigung gab ich meinem AG bekannt, dass ich schwanger bin. Bin jetzt im Beschäftigungsverbot bis zum 12. Jan. 2009, da ist der ET! Wie geht es weiter? Läuft die Probezeit nach der Geburt weiter, muß ich direkt 1 Woche nach der Geburt angeben, wie lange ich Elternzeit nehme oder bin ich jetzt komplett raus aus der Firma? Kenne mich gar nicht aus und bitte dringend um Anworten, vielen Dank vorab!
Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 12:40
Antwort auf:
Nach Kündigung i.d. Probezeit, wie gehs weiter?
Hllo,
wenn der Vertrag nicht befristet ist, haben Sie einen fetsne Arbeitsvertrag und mùssen mit Frist 7 Wo. EZ benatragen. Danach haben Sie Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2008
Antwort auf:
Nach Kündigung i.d. Probezeit, wie gehs weiter?
Zuerst einmal muss dein Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen, das ist das Wichtigste. Die Probezeit läuft trotz allem weiter, wenn ich richtig rechne, bist du Ende November dann raus aus der Probezeit. Du musst 1 Woche nach Entbindung angeben, wie lange die Elternzeit nimmst (in deinem Fall würde ich 3 Jahre nehmen) und dann bist du auch 3 Jahre vor der Kündigung geschützt. Allerdings kann dir dann dein Arbeitgeber am 1. Tag nach deiner Elternzeit kündigen (es sei denn, du bist wieder schwanger gg).
Hoffe, ich habe dir geholfen.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 19:31