Nach Elternzeit wieder in den Beruf und wieder schwanger?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit wieder in den Beruf und wieder schwanger?

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit wird im September diesen Jahres zu Ende sein und ich fange bei meinem alten Arbeitgeber wieder an. Ich habe gerade von einer Bekannten gehört, dass mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz nicht erhalten muss, wenn ich nach der Elternzeit wieder anfange, aber wieder schwanger bin. Da mein Mann und ich gerade unser zweites Kind planen, würde ich vorher gerne wissen, was an dieser Aussage dran ist ... Eigentlich steht mir als Schwangere ja Kündigungsschutz und ein Erhalt des Arbeitsplatzes, bzw. ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße S. Mähner

Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 21:26



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder in den Beruf und wieder schwanger?

Hallo, Sie dürfen soch durch eine SchwS nicht schlechter gestellt werden. Klar steht Ihnen der alte/ ein vergleichbarer Arbeitsplatz zu! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2009



Antwort auf: Nach Elternzeit wieder in den Beruf und wieder schwanger?

Hallo, der gleiche oder eben ein gleichwertiger Arbeitsplatz steht Dir zu. Im Zweifel alles, was dein Arbeitsvertrag und evtl. noch spezielle "Übung" hergibt... Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 23:09



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