Hallo Frau Bader, meine Elternzeit wird im September diesen Jahres zu Ende sein und ich fange bei meinem alten Arbeitgeber wieder an. Ich habe gerade von einer Bekannten gehört, dass mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz nicht erhalten muss, wenn ich nach der Elternzeit wieder anfange, aber wieder schwanger bin. Da mein Mann und ich gerade unser zweites Kind planen, würde ich vorher gerne wissen, was an dieser Aussage dran ist ... Eigentlich steht mir als Schwangere ja Kündigungsschutz und ein Erhalt des Arbeitsplatzes, bzw. ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße S. Mähner
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 21:26