Hallo Frau Bader,
am 21.1. haben wir unseren Sohn (29cm groß, 700g schwer) in der 24SSW still geboren (es war ein Schwangerschaftsabbruch nach 218a Abs. 2). Nun steht die Frage im Raum, ob mir der Mutterschutz also auch das Mutterschaftsgeld zusteht oder nicht? Laut meiner Entbindungsklinik steht es mir nicht zu, meine Chefin denkt schon und die Dame von meiner Krankenkasse war sich nicht 100%ig sicher. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus!
Grüße Sandra
Mitglied inaktiv - 25.01.2013, 18:34
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
mein Mitgefühl.
Die Zeit der finanziellen Unterstützung von 8/12 Wochen nach der Geburt bleibt auch im Falle einer Totgeburt (Gewicht über 500 g) erhalten. Erleidet die schwangere Frau gleichzeitig eine Totgeburt und Frühgeburt (wird vom Arzt attestiert) , tritt eine zwölfwöchige Schutzfrist in Kraft, die die Frau in Anspruch nehmen kann. Treten nach der Totgeburt starke psychische oder/und physische Probleme auf, kann eine Lohnfortzahlung durch Krankschreibung erfolgen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo und mein beileid, diese Entscheidung ist sicher schwer zu treffen! Also soweit ich es weiss bekommen Frauen die ein Kind still geboren haben auch Mutterschaftsgeld, das sind aber die Fälle wo das Kind im Mutterleib verstorben ist.wie es jetzt in eurem Fall aussieht, also dem Abbruch kann ich nicht 100% sagen, ich hab mal gegoogelt und dazu findet man fast nichts, ich gehe schwer davon aus das man es in der Situation nicht bekommt das es ein Abbruch war , aber ich finde es komisch das die kk es nicht genau weiss.
von
CKEL0410
am 25.01.2013, 18:50
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Mein Beileid zu Eurem Verlust.
Ich habe unter anderem das hier gefunden :
http://www.frauenworte.de/vbforum/showthread.php?t=26164
Demnach steht Dir sogar Mutterschutzzeit und Geld für 14 oder 18 Wochen zu.
Der Arbeitgeber soll es einfach bei der Kasse einreichen. Die wissen das dann.
Viel Kraft für Euch
Ab 500 Gramm bekommt ihr ja auch Urkunden und Du hast dieses Kind geboren. Daher greift der Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 25.01.2013, 19:20