Ich weiß meine Frag ist eine sehr spezielle, aber nichts desto trotz möchte ich sie gerne Stellen.
Es geht darum das im Musch Ges setht das man nach Ablauf des 3. Monats ein Beschäftigungsverbot auf Beförderungsmitteln hat. Was ist damit gemeint?
Ich arbeite im Kinderheim und muss dort regelmäßig mit meinem Privat PKW Kinder befördern, darf ich das noch?
Vielen Dank im vorraus
Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 10:28
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
das gilt für Flugzeug, Bus etc. Ich denke, nicht für den Privatwagen. Aber es hängt von der Häufigkeit und der Anzahl der Kinder ab.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2008
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
ich antworte mal ;-)
Eine Beschäftigung _auf_ Beförderungsmitteln ist z.B. eine Busfahrerin oder eine Aussendienstlerin mit viel Fahrtätigkeit.
Je nachdem wieviel du fährst, ist es eine Beschäftigung _mit_ Beförderungsmitteln (Fahrzeit weniger als 50% der Arbeitszeit). Da besteht kein generelles Beschäftigungsverbot. Wenn aber viel Beladen/Entladen etc. dazu kommt, kann es dadurch zu einem BV kommen.
Einzelheiten z.B. unter
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C18435922_L20.pdf
LG
Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 12:22
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Als Außendienstmitarbeiterin bin ich bis zum tag der genurt in der gesamten SS über 60.000 km gefahren :-)
Beförderungsmittel sind Taxi, Flugzeug, Bus etc.
NICHT Dein PrivatPKW.
Es sei denn dazu benötigst Du einen spezielle Fahrgastbeförderungserlaubnis.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 20:37