Frage: Mutterschutzgesetz im Pflegeheim

Hallo Frau Bader, Ich habe mir das Mutterschutzgesetz durchgelesen.Ich arbeite in einem Pflegeheim.Was mir noch nicht ganz klar ist ist folgendes;Ich arbeite laut Plan auch eine Woche durch sprich von Montag bis Sonntag,mit anschl.frei.Ist das rechtens?Laut meiner Kollegin muss ich 2 Tage die Woche frei haben und auch Dienste an Sonn-und Feiertagen sind nicht erlaubt.Vielleicht können sie mir durch das Wirr Warr aufklären,weil mir das Fachchinesisch nicht so durchschaubar war. Vielen Dank Sandy

Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 22:16



Antwort auf: Mutterschutzgesetz im Pflegeheim

Hallo, steht doch in § 8 Abs. 4 MuSchG. Wer in der Krankenpflege arbeitet, darf an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wennihm in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2008



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