Guten abend Frau Bader, ich stehe vor einem großen Problem. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit, die am 24.09.04 endet. Ich war vorher arbeitslos gemeldet und habe das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse in Höhe vom Arbeitslosengeld bekommen. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz fängt am 25.09.04 an. Ich habe auch einen befristeten Aushilfsvertrag (400 Euro) bis zum 31.01.05 Wer ist für das Mutterschutzgeld zuständig??? Die Krankenkasse hat gesagt, da ich vor dem 1.Mutterschutz arbeitslos war, bekomme ich nix!!! Jetzt stehe ich vor einem riesen Problem!!! Muss ich mich wirklich für 1 tag arbeitslos melden??? Mein AG meint, das es nicht geht, da ich einen "festen" Vertrag habe (13 Stunden, 400 Euro basis) Ich weiß nicht was ich machen soll Liebe Grüße Monika
Mitglied inaktiv - 16.03.2004, 21:46