Hallo, bin jetzt zum zweiten Mal schwanger und werde das Kind innerhalb der 3 Jahre Elternzeit zur Welt bringen. Arbeite jetzt 15,5 Std. in meiner alten Firma aber in der gesetzlichen Elternzeit (Zusatzvertrag). Meine Frage: wird das neue Mutterschutzgeld nach meinem alten Festgehalt (vor der 1. Schwangerschaft) oder nach dem derzeitigen Gehalt berechnet. Kann darüber keine Auskünfte finden.
Liebe Grüße, SteffiL.
Mitglied inaktiv - 13.04.2007, 22:00
Antwort auf:
Mutterschutzgeld
Hallo,
Bei Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2007
Antwort auf:
Mutterschutzgeld
Hllo,
sorry, war im falschen Film.
Von dem alten Gehalt bis zu 13 €/ Tag von der KK und von dem Gehalt TZ der Rest vom AG.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2007