Hallo, ich hab da mal ne Frage: Also zur Zeit bin ich in einer Arztpraxis beschäftigt, mein Vertrag ist bis zum 30.09.2006 befristet. Mein Mutterschutz beginnt am 23.11.2006. nun will meine chefin mich weiterhin beschäftigen bis zu meinen Mutterschutz(also den Vertrag bis zum 23.11.2006 verlängern)Habe ich dann Anspruch auf Mutterschutzgeld wenn ich bis zum 23.11.2006 arbeite? Und wie ist das wenn ich am 30.09.2006 aufhöre, habe ich dann auch anspruch auf Mutterschaftsgeld? Noch eine Frage: wer zahlt mir die Beiträge für die Zeit in der ich im Erziehungsurlaub bin?
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 22:14