Hallo guten Tag, ich arbeite waehrend meiner Elternzeit 8 Stunden pro Woche in meiner alten Abteilung (mein eigentlicher Vertrag ruht zur Zeit). Am 13. Mai 2004 wuerde mein 1. Arbeitstag beginnen. Nun bin ich wieder schwanger, vorraussichtlicher Beginn s Mutterschutz waere der 6. Februar. Bekomme ich nun Geld waehrend des Mutterschutz: a) ueberhaupt b) auch vom Arbeitgeber wegen der 8 Stundenwoche? Kann ich fuer das 2. Kind auch Erziehungsgeld beantragen? Haben Sie einen Tipp wo ich mich ueber Eheverträge (Notwendigkeit) per Internet kostenlos beratn lassen kann? Herzlichen Dank vorab für die Infos Claudya
Mitglied inaktiv - 14.08.2003, 13:18