Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis zum 23.04.2005 und bin wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 06.05.2005. Wie wird mein Urlaubsanspruch (30 TAge gesamt pro Jahr) berechnet. Ich möchte im Anschluß nach dem Mutterschutz wieder elternzeit nehmen. Muss ich denn arbeiten (und wenn ja wie lange) um wieder einen Urlaubsanspruch haben oder kann ich nahtlos Urlaub nehmen und dann Mutterschutz. Und wie ist das mit Gehalt, steht mir das zu. Und wie ist der Fall wenn ich Krank werde, steht mir dann gehalt zu und wird mir der Uralub gutgeschreiben? Viele Fragen aber ich hoffe Sie können mir die beantworten. Mit freundlichen Grüßen GS
Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 17:47