Frage: Mutterschutz nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis zum 23.04.2005 und bin wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 06.05.2005. Wie wird mein Urlaubsanspruch (30 TAge gesamt pro Jahr) berechnet. Ich möchte im Anschluß nach dem Mutterschutz wieder elternzeit nehmen. Muss ich denn arbeiten (und wenn ja wie lange) um wieder einen Urlaubsanspruch haben oder kann ich nahtlos Urlaub nehmen und dann Mutterschutz. Und wie ist das mit Gehalt, steht mir das zu. Und wie ist der Fall wenn ich Krank werde, steht mir dann gehalt zu und wird mir der Uralub gutgeschreiben? Viele Fragen aber ich hoffe Sie können mir die beantworten. Mit freundlichen Grüßen GS

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 17:47



Antwort auf: Mutterschutz nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch vom ersten Tag nach der EZ bis zum letzten Tag des Mutterschutzes, wenn Siue dann direkt wieder in EZ gehen. Zwischen EZ und Mutterschutz müssen Sie arbeiten gehen, es sei denn, Sie haben alten Urlaubsanspruch oder der AG gibt Ihnen Urlaub vorweg. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



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