Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ist es richtig, daß dieses 6 Wochen vor dem rechnerischen Entbindungstermin und 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin gezahlt wird? Ins. für den Fall, daß der tatsächliche Termin nach dem rechnerischen liegt? In meinem Fall war der rechnerische Termin der 7.8.2000 und der tatsächliche Entbindungstermin der 11.8.2000. Damit verlängert sich die Schutzfrist um 4 Tage und damit auch die Zahlung des Mutterschaftsgeldzuschusses duch den Arbeitgeber? Vielen schon einmal für die Antwort anne huster
Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 15:28