Frage:
Mutterschaftsgeld???
Ich arbeite im Ausland. Mein Vertrag endet am 31.10.2010.
Mein Mutterschutz beginnt am 04.12.2010.
Ich soltle am 1.11. nach Deutschland fliegen und haette dort alles weitere Regeln koennen mit dem Arbeitsamt und so weiter.
Leider bin ich seit Montag im Krankenhaus, da es Komplikationen mit der Schwangerschaft gibt.
Ich darf nicht mehr fliegen und werde das Kind somit in Aegypten zur Welt bringen.
Heute haben wir uns mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt. Die haben sich dann auch gleich gemeldet und meinten, da ich ja krank geschrieben bin, sind die fuer mich dann nicht zustaendig, sondern die Krankenkasse.
Da ich ja in keinem Arbeitsverhaeltnis mehr ab dem 1.11. stehe, ist meine Frage dann, wer zahlt dann den Mutterschutz? Bekomme ich dann nur die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und muss sehen, wie ich damit zurecht komme, oder wer springt da noch ein?
Macht mich grad alles etwas fertig. Denn es war ja sicherlich nicht mein Wunsch in Aegypten zu bleiben und dafuer noch bestraft zu werden.
Hoffe Sie koennen mir weiterhelfen.
LG Anja
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 18:34
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Hallo,
wenn Sie einen ägyp. AG hatten, bekommen Sie gar nichts, evtl. das www.mutterschaftsgeld.de. Aber wohl auch nicht, wenn Sie im Ausland sind
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2010
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Hallo
Oha, so eine blöde Situation.
Ich kann Dir nicht wirklich weiterhelfen, aber ich möchte Dir dringend raten morgen gleich bei der Krankenkasse anzurufen.
Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann bist Du ja auch nicht weiter versichert, wenn das Amt nicht in Frage kommt.
Das wäre der Supergau.
Wie gesagt, ich weiss es nicht, aber da würde ich mich als erstes drum kümmern, notfalls selbst versichern, oder bist Du verheiratet und kannst Dich über Deinen Mann versichern ?
Alles alles Gute für die restliche Schwangerschaft und dass es vielleicht doch noch einen Weg nach Deutschland gibt.
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 20:36
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Hatte vergessen zu erwaehnen, dass ich einen dt. Arbeitgeber habe, in Deutschland gemeldet bin und auch sozialversichert bin,
Die Frage nur, wie lange noch.
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 11:31
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Hallo,
wenn Du krakn bist, dann bekommst Du 6 Wochen lang Lohnfortzahlung. Sollte Dein Vertrag in der Zeit auslaufen, kannst Du schon vor Ablauf der 6 Wochen Krankengeld bei Deiner Krankenkasse beantragen.
Das bekommst Du dann für max. 78 Wochen für ein und die selbe Krankheit (bei zwei verschiedenenen gibt es für jede die 78 Wochen - wobei die eben NICHTS miteinander zu tun haben dürfen) innerhalb von einem 3 Jahreszeitraum.
Zu der Zeit wo Du Krankengeld beziehst bist Du weiterhin Krankenversichert.
Wenn Du wieder gesund bist, bzw. die 78 Wochen rum sind, mußt Du Dich dann beim Arbeitsamt melden (3 Monate vorher bzw. sobald man es weiß (man weiß ja nicht unbedingt 3 Monate im Voraus dass man dann wieder gesund sein wird)). Wenn Du auch nach den 78 Wochen weiter krank bist, zahlt das Arbeitsamt Deine Krankenversicherung weiter.
Mutterschaftsgeld bekommst Du dann auch von der Krankenkasse (also so als wäre die KK Dein Arbeitgeber, und das Krankengeld Dein Gehalt) - dann allerdings kein Krankengeld mehr.
Solltest Du bis zum Antritt Deines Mutterschutzes nicht mehr krank sein, sondern arbeitslos, zahlt die Krankenkasse ebenfalls.
Btw: Hattest Du einen befristeten Arbeitsvertrag?
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 12:50
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Hallo Sabine,
ja ich habe einen befristeten Vertrag. Hatte mich auch schon beim Arbeitsamt gestern gemeldet, dass ich aufgrund meiner Krankmeldung nicht nach Deutschland reisen kann. Die meinten dann nur, dass sie dann fuer mich nicht zustaendig sind, da ich ja nicht mehr vermittelbar bin.
Bei der Krankenkasse sind wir grad noch dabei. Aber so richtig wollen die sich im Moment nicht dazu aeussern.
Alles echt bloed.
Mein Mutterschutz wuerde regulaer am 04.12.2010 anfangen.
Ich brauche von meinem Doktor nun erst einmal das Schreiben, dass ich definitv nicht fliegen darf und auch nicht mehr arbeiten.
Und dann muessen wir weitersehen.
Danke erst einmal fuer deine Antwort, Werde es an meine Mutter weiterleiten, damit die sich da morgen gleich drum kuemmern kann.
LG Anja
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 13:49
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Hallo,
ja, das Arbeitsamt ist nicht für Dich zuständig, zumindest jetzt nicht.
Erst wenn Du kein Krankengeld mehr bekommen würdest.
Die Krankenkasse ist jetzt definitiv für Dich zuständig. Problematisch daran könnte höchstens sein, dass das ein Arzt immer wieder bestätigen muss - und ich weiß nicht ob das auch Ärzte im Ausland machen können. Aber wenn Du eben Aufgrund der Schwangerschaft NICHT reisefähig bist, dann können die das deswegen nicht ablehnen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 14:25
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Ich habe seit Mai 2008 einen dt. Arbeitgeber, zahle meine Sozialversicherungen und bin ich Deutschland wohnhaft gemeldet. Ich habe hier lediglich gearbeitet.
Demnach stehen mir finanzielle Ansprueche zu? Oder sehe ich das jetzt falsch?
LG Anja
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 16:18
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld???
Ja, Deine Ansprüche stehen Dir zu.
Wie gesagt, setz Dich mit der KK in Verbindung.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 20:47