guten tag,
ich befinde mich in einem ungekündigten arbeitsverhältsnis im mutterschutz bis nov. 2009. der 6.6.2008 ist der mutmaßliche entbindugstermin für unsere zweite tochter. ich bin gesetzlich krankenversichert und habe von meiner kk mutterschaftsgeld zugesagt bekommen. habe ich auch anspruch auf mutterschaftsgeld vom ARBEITGEBER, wie beim ersten kind?
mfg!!
Mitglied inaktiv - 20.05.2008, 21:00
Antwort auf:
mutterschaftsgeld?
Hallo,
in der Elternzeit nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2008
Antwort auf:
mutterschaftsgeld?
Meinst Du Elternzeit bis nov. 2009? Dann wirst Du vom Arbeitgeber nichts bekommen.
Mitglied inaktiv - 20.05.2008, 21:05
Antwort auf:
mutterschaftsgeld?
Hi,
der Arbeitgeber muss nur zahlen, wenn du mind. die 3 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes bei ihm entgeltlich gearbeitet hast - dann ersetzt er die Differenz zwischen dem Betrag der KK und deinem Nettolohn aus dem Schnitt der letzten 3 Monate. Sonst gibt es nichts vom AG - warum auch?
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 21.05.2008, 10:32