Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeld. Wir haben im Mai die Lohnsteuerklassen gewechselt, nun erkennt der Arbeitgeber meiner Frau die neue Lohnsteuerklasse nicht an und berechnet das Mutterschaftsgeld auf die alte Lohnsteuerklasse. Ist das rechtlich zulässig ? Gibt es Urteile für diesen Fall ?
Vielen Dank für Ihre Mühe !
Mitglied inaktiv - 02.08.2005, 12:28
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
ich denke, Andrea hat recht! Fragen Sie doch bitte mal bei dem Forum von unserem Steuerberater!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2005
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Bei klar erkennbarem Mißbrauch des Steuerklassenwechsels (also in der späten Schwangerschaft oder kurz vorm Mutterschutz) ist der Arbeitgeber im Recht!
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 09:56