Hallo Frau Bader, Also ich habe da folgendes Problem. Am 10.05.2002 ist unser erster Sohn geboren. Zu dieser Zeit war ich (seit dem 31.12.01) arbeitslos gemeldet. Nun bin ich schwanger und habe am 17.07 Termin. Bin seit dem 10.05 wieder arbeitslos gemeldet, bis der Mutterschutz beginnt. Die Krankenkasse (BEK) sagte damals ich solle rechtzeitig den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen und heute ruft mich die Frau von der Krankenkasse an und sagte mir, ich hätte diesmal kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. ??? Versteh ich nicht Irgendwas hat sie noch gesagt, das ich innerhalb der Schutzfrist schwanger geworden wäre und deshalb würde ich nichts bekommen! Ist das richtig so?Hoffe Sie können mir da weiterhelfen! Weiss auch sonst nicht, wo ich das herausfinden könnte! Viele Grüsse Yvonne
Mitglied inaktiv - 18.05.2004, 19:55