Hallo! Ich habe am 04.11. meinen letzten Prüfungstag. Danach ist die Ausbildung beendet. Der ET ist der 22.12. Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus? Wie funktioniert das? Sollte ich vorher ALG I beantragen, damit der Anspruch nicht verloren geht? Ich werde danach 1Jahr zuhause bleiben und dann möchte ich wieder arbeiten. In dem Jahr bekomm ich ja Elterngeld. Falls ich aber keine Arbeit finden sollte, hätte ich doch die Möglichkeit für ein Jahr ALG I zu beziehen. Ich möchte auf keinen Fall ALG II. LG Nicole
von kuyaykim am 02.08.2011, 09:42