Hallo Frau Bader,
meine Krankenkasse konnte mir die Frage nicht beantworten und die Firma weiß es auch nicht. Somit habe ich folgende Frage:
Ich bin bis zum 22.11.2013 in Elternzeit und arbeite momentan in Teilzeit (über 450,-€) und zahle in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Ab den 22.12.2013 beginnt mein neuer Mutterschutz. Ab den 23.11.2013 bin ich wieder Vollzeit angestellt. Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?
1 Monat Vollzeitlohn + 2 Monate Teilzeitlohn oder 3 Monate Vollzeitlohn?
Klar ist mir, dass die Krankenkasse pro Tag 13,- Euro zahlt. Aber was muss/darf die Firma zahlen bzw. was wird aufgestockt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
von
stern2014
am 23.09.2013, 11:54
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach 1 Monat aus Elternzeit
Hallo,
aus dem Lohn, den Sie normal bekämen. Und das ist der Vollzeitlohn.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach 1 Monat aus Elternzeit
Komisch, dass die KK dir das nicht sagen konnte!
Da deine "Lohnerhöhung" durch die Erhöhung deiner Stunden ja nicht von vorübergehender Natur ist, wird dein Mutterschaftsgeld ca die Höhe des Nettolohns haben, den du ab 23.11.13 bekommen müsstest.
Die Teilzeit vorher bleibt daher unberücksichtigt.
Schwierig wird es nur, wenn du normalerweise (ohne Schwangerschaft) zB Schichtdienste machen würdest.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.09.2013, 12:54