Hallo Fr. Bader, ich lebe in Bayern und bin mit meiner einjährigen Tochter in dreijähriger Elternzeit. In ca. fünf Monaten bekomme ich Zwillinge und meine Krankenkasse, AoK, gab mir die Auskunft ich würde während der Schutzfristen 13 Euro tgl. Mutterschaftsgeld von der Kasse bekommen. Nun meine Frage, Mutterschaftsgeld wird ja mit dem Erziehungsgeld verechnet, wird mir dann also während des Erhalts des Mutterschaftsgeldes das Erziehungsgeld für meine erste Tochter gestrichen? Gibt es einen Unterschied zwischen der Situation vor und nach der Geburt? Vielen Dank für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 07.09.2002, 13:17