Hallo Frau Bader!
Ich beziehe seit Januar Arbeitslosengeld 1. Ein Anspruch besteht bis zum 30.08.09. Mein Entbindungstermin ist der 28.09.09. Bekomme ich trotz der Arbeitslosigkeit Mutterschaftsgeld? Und wenn ja, wo muss ich es beantragen. Bekomme ich es rückwirkend nach der Geburt oder wird es direkt im Anschluss gezahlt. Sonst hätte ich ja im September gar kein Einkommen? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!!!!
Mitglied inaktiv - 23.05.2009, 17:51
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit
Hallo,Wenn Sie arbeitslos sind und bei Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nachher) als Bezieherin von Arbeitslosengeld krankenversichert sind und Ihr Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft gekündigt worden ist, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den Sie vor Beginn der Schutzfrist erhalten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2009