Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit April 2016 in einer Teilzeitbeschäftigung (30 h). Zur Geburt meines Sohnes im Feb 2017 habe ich Elternzeit bis Mitte April 2019 angemeldet. Seit Feb 2018 bin ich bei einem anderen AG für 30h angestellt. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte das Kind im Mai 2019. Beide AG sind über Schwangerschaft informiert. Wie ist der Ablauf,was muss ich wann bei wem beantragen? ( EZ, Mutterscgutzgeld,..) Für Kind Nummer 2 möchte ich etwas mehr als 1 Jahr EZ. Zu AG1 möchte ich nach der EZ unbedingt zurück. AG 2 werde ich kündigen ( ist die Frage zu wann?) Ich hoffe auf ihren Rat. Herzliche Grüße
von MonaW am 30.11.2018, 16:04