Hallo Frau Bader, ich bekomme Anfang Dezember mein erstes Kind. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und mein Vertrag geht bis zum 30.06.2018, ich bin bis zum Mutterschutz 26.10.2017 bei einer Firma eingesetzt. Mein Gehalt setzt sich aus meiner Entgeltgruppe und der Prämie zusammen, die ich bekomme, solang ich bei der Firma arbeite wo ich auch bis zum Mutterschutz eingesetzt bin. Das verunsichert mich jetzt, wie sich das Mutterschaftsgeld zusammen setzt.. Wird der allgemeine Nettolohn der letzten drei Monate berücksichtigt oder nur der Nettolohn der Entgeltgruppe ohne Prämienzahlung? Und beim Elterngeld? Wird da nur die Entgeltgruppe berücksichtigt oder mit Prämienzahlung? Ich arbeite im Büro und habe bekomme weder Fahrtkosten noch Verpflegungsmehraufwand. Vielen Dank für Ihre Hilfe. :-) Da fällt mir noch eine Frage ein und zwar, werde ich nach dem mein Kind da ist Elternzeit nehmen länger als mein Vertrag bei der ZA ist. Kann ich mir meine Stunden vom Zeitkonto auch bereits vorher auszahlen lassen?
von LiMi am 17.07.2017, 13:54