Mutter bei Geburt verstorben, welche Hilfen gibt es? Gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutter bei Geburt verstorben, welche Hilfen gibt es? Gerne an alle

Hallo Eine Bekannte ist nach der Geburt ihrer Zwillinge an einer Fruchtwasserembolie verstorben. Welche Hilfen kann der Mann nun bekommen, weiß das jemand? Geht eine Haushaltshilfe für eine Zeit auch wenn die Mutter nicht mehr lebt? Familie ist da und hilft wo es geht, aber neben der Fassungslosigkeit und Trauer gibt es nun eine Menge zu regeln :-(

von Sternenschnuppe am 13.10.2019, 12:58



Antwort auf: Mutter bei Geburt verstorben, welche Hilfen gibt es? Gerne an alle

Hallo, das ist ganz furchtbar. Schön, wenn man Hilfe hat. Frage ist, ob er in EZ geht - dann kann er evtl., je nach Höhe, ergänzendes H IV bekommen. Ansonsten helfen Caritas etc. Anspruch auf Krippenbetreuung hat er am Anfang nicht, erst ab dem ersten Geburtstag. Er soll des Weiteren mit der KK klären, ob er eine Haushaltshilfe bekommen kann. Alles Gute für die schwere Zeit! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2019



Antwort auf: Mutter bei Geburt verstorben, welche Hilfen gibt es? Gerne an alle

Vorab: Ich finde es toll, dass du dich erkundigst und einbringst. Mein Beileid an die Hinterbliebenen. Ist der Mann in EZ ? Wenn ja, wird es leider schwierig mit einer Haushaltshilfe von der KK aus. Sollte er nicht in EZ sein, sondern aktuell Urlaub nehmen um die Kinder zu betreuen, steht ihm eine Haushaltshilfe zu, damit er seiner Arbeit nachgehen kann. Das kann er auch zur Unterstützung bekommen, falls er aus psychischen Gründen (auftretend durch den Verlust) AU ist. Leider teilen das nur wenige Ärzte von sich aus mit. Bei der Geburt des 1.Kindes meiner Schwester gab es schwerwiegende Komplikationen. Sie war nicht in der Lage sich alleine um das Baby zu kümmern. Mein Schwager hatte geplant 3 Wochen Urlaub und anschließend ungeplant um 3 Wochen verlängert, indem er auch schon Homeoffice machte. Familie unterstütze, besonders in der Zeit, wo er wieder arbeiten musste, sehr. Aus beruflichen Gründen konnte er erst 3 Monate später in EZ gehen. In der Zeit dahin sind insbesondere seine Eltern und ich an unsere Grenzen gestoßen. Viel zu spät haben wir erfahren, dass der Familie Hilfe von der KK aus zusteht. Soweit mein Schwager in EZ war, bestand die nicht mehr. So schwer es in dieser Situation auch ist und so viele andere Gedanken man auch hat, ruft bei der KK an und fragt nach welche Hilfen euch zustehen und was ihr dafür braucht (welche Bescheinigungen/Atteste, welcher Arzt stellt das aus?) Ich kann mir vorstellen, dass es für den Vater sehr schwer ist diesen Anruf zu tätigen, weil er viele andere Gedanken hat. Den Anruf kann auch eine ihm nahestehende Person für ihn tätigen. Sollte Unterstützung durch die KK bewilligt werden, aber keine Haushaltshilfe zur Verfügung stehen (das kann leider der Fall sein), so fragt nach, für welchen Lohn ihr selbst jemanden suchen dürft. Bzw. eine Freundin der Familie kann dann die Tätigkeit übernehmen oder die Kinder können stundenweise in einer Familienbildungsstätte betreut werden (vermutlich werden sie dafür aber noch zu jung sein und Kinder abzugeben ist immer noch was anderes, als wenn sie im häuslichen Umfeld betreut werden). Angehörige (bsp. Großeltern, Tante) dürfen nicht als Haushaltshilfe fungieren. Die KK erwartet, dass diese es aus Gefälligkeit machen. Meine Schwester hatte in ihrer 2.SS und danach mit dem Baby mehrere Termine, wo ihr 1.Kind nicht mit hin konnte. Sie bekam dafür eine Haushaltshilfe verschrieben, welche die KK nicht stellen konnte. Die Familienbildungsstätte hat die Betreuung übernommen und die Kosten wurden von der KK voll zurück gezahlt. Das Jugendamt kann er zur Hilfe hinzuziehen. Eine Familienhilfe kann ihn unterstützen. Eine Tagesmutter für die Zwillinge gesucht werden (auch wenn die evtl. erst nach der EZ genutzt wird). Institutionen welche auch helfen können sind bsp. Caritas, Frühe Hilfen, Diakonie, Kirche.

von Ani123 am 14.10.2019, 23:55



Antwort auf: Mutter bei Geburt verstorben, welche Hilfen gibt es? Gerne an alle

Danke für die Ratschläge, ich werde diese weitergeben. Sie war 28, hatten gerade ein Haus gekauft, geheiratet und nun die absoluten Wunschkinder. Ich vermute er wird sich Elternzeit nicht leisten können, die Raten wollen bedient werden, da sie verstorben ist gibt es nur noch sein Einkommen und nicht wie kalkuliert sein Einkommen und Elterngeld (sie hätte den Höchstsatz bekommen). Ein Rattenschwanz neben all den Emotionen. AU ist er aktuell.

von Sternenschnuppe am 15.10.2019, 23:30



Antwort auf: Mutter bei Geburt verstorben, welche Hilfen gibt es? Gerne an alle

Hallo, Er soll das mal durchrechnen mit dem Elterngeld. Bei Zwillingen gibt's doch den Geschwisterbonus (300 Euro). Vielleicht kommt er damit in etwa auf sein Gehalt. Oder gibt es den nicht mehr? So hätte er wenigstens Zeit für die Kinder. Hab grad noch was gefunden, PN folgt. Luvi

von luvi am 16.10.2019, 01:23



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