Hallo Frau Bader. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte ggf. um das dritte Jahr verlängern. Nun habe ich folgendes auf der Seite elterngeld.de gefunden: Der Einfluss des Arbeitgebers auf die Verlängerung der Elternzeit Grundsätzlich ist bei der Verlängerung der Elternzeit zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: 1. Sie haben ein Jahr Elternzeit beantragt und möchten verlängern In diesem Fall ist, laut § 16 Absatz 3 BEEG, die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Dieser kann den Antrag also in dringenden Fällen auch ablehnen. 2. Sie haben zwei Jahre Elternzeit genommen und möchten verlängern Haben Sie sich direkt für eine Elternzeit von zwei Jahren entschieden, können Sie die Verlängerung auf drei Jahre mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit einreichen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nicht noch gesondert seine Zustimmung geben. Heißt das für mich, da ich direkt von Anfang an 2 Jahre genommen habe und jetzt das dritte Jahr möchte, dass mein AG es nicht ablehnen kann und ich ihn nur informieren muss? Vielen Dank im Voraus Schöne Grüße Katja V.
von Katja V. am 23.04.2018, 09:16