Hallo, wir haben vier Kinder und ich werde jetzt von einer Familienhebamme betreut. Das jüngste Kind ist 6 Wochen alt. Vor ca. 1 1/2 Jahre wollten mein Mann und ich trennen und es lief auch schon ein Scheidungsverfahren. Weil ich zu diesem Zeitpunkt schwanger war habe ich eine Familienhilfe bekommen, da mein Mann und ich uns wieder versöhnt haben wollten wir die Familienhilfe beenden. Leider hat das Jugendamt und Amtsgericht dann mit allen Mitteln versucht uns die Kinder wegzunehmen und das dann auch durchgesetzt. Unser Anwalt hat dagegen sofortige Beschwerde eingelegt weil unter anderem von der Seite des Jugendamtes auch Lügen und Deformierungen stattgefunden haben. Das ganze ist zum Oberlandesgericht gekommen und hat auch ganz klar zu uns Stellung bezogen. Wir haben die Kinder wieder bekommen und haben auch keinerlei Auflagen zu erfüllen. Nun stand die Geburtsanzeige von unserer Tochter in der Zeitung und plötzlich steht eine Frau des Jugenamtes vor der Tür und möchte einen Hausbesuch durchführen obwohl wir seit 1 Jahr nichts mehr mit dem Jugendamt zu tun hatten. Ich habe sie verwiesen und jetzt haben wir einen Brief für einen erneuten Hausbesuch. Wegen einen Zuständigkeitwechsels ist sie die neue Bearbeiterin und wollte sich nur mal "vorstellen". Es liegt kein Beschluss dafür da und es gibt auch keine Gründe dafür. Können wir dem Jugendamt den Hausbesuch verwehren oder sind sie rechtlich dazu in der Lage das man das Jugendamt in das Haus lassen muss obwohl keine Gründe dafür bestehen? Vom Amtsgericht/ Oberlandesgericht liegt auch nichts vor. Vielen Dank für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 14:19