Muss man das Jugendamt ins Haus lassen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss man das Jugendamt ins Haus lassen?

Hallo, wir haben vier Kinder und ich werde jetzt von einer Familienhebamme betreut. Das jüngste Kind ist 6 Wochen alt. Vor ca. 1 1/2 Jahre wollten mein Mann und ich trennen und es lief auch schon ein Scheidungsverfahren. Weil ich zu diesem Zeitpunkt schwanger war habe ich eine Familienhilfe bekommen, da mein Mann und ich uns wieder versöhnt haben wollten wir die Familienhilfe beenden. Leider hat das Jugendamt und Amtsgericht dann mit allen Mitteln versucht uns die Kinder wegzunehmen und das dann auch durchgesetzt. Unser Anwalt hat dagegen sofortige Beschwerde eingelegt weil unter anderem von der Seite des Jugendamtes auch Lügen und Deformierungen stattgefunden haben. Das ganze ist zum Oberlandesgericht gekommen und hat auch ganz klar zu uns Stellung bezogen. Wir haben die Kinder wieder bekommen und haben auch keinerlei Auflagen zu erfüllen. Nun stand die Geburtsanzeige von unserer Tochter in der Zeitung und plötzlich steht eine Frau des Jugenamtes vor der Tür und möchte einen Hausbesuch durchführen obwohl wir seit 1 Jahr nichts mehr mit dem Jugendamt zu tun hatten. Ich habe sie verwiesen und jetzt haben wir einen Brief für einen erneuten Hausbesuch. Wegen einen Zuständigkeitwechsels ist sie die neue Bearbeiterin und wollte sich nur mal "vorstellen". Es liegt kein Beschluss dafür da und es gibt auch keine Gründe dafür. Können wir dem Jugendamt den Hausbesuch verwehren oder sind sie rechtlich dazu in der Lage das man das Jugendamt in das Haus lassen muss obwohl keine Gründe dafür bestehen? Vom Amtsgericht/ Oberlandesgericht liegt auch nichts vor. Vielen Dank für ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 14:19



Antwort auf: Muss man das Jugendamt ins Haus lassen?

Hallo, meine Erfahrung: wenn Sie die Damen nicht reinlassen, glaubt sie, es gibt was zu verbergen. Und dann kommt ganz schnell der richerl. Beschluss. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2008



Antwort auf: Muss man das Jugendamt ins Haus lassen?

Hallo, ins Haus lassen musst du niemanden ohne richterlichen Beschluss - soviel zum rechtlichen. ABER: Wo liegt das Problem? Führe doch ein Gespräch mit der Dame, dann kann sie ruhigen Gewissens zurück in ihr Büro kehren und du hast fortan keinen Ärger mehr. Das Jugendamt KANN dir nämlich das Leben auch schwer machen... Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Fälle Schlagzeilen machen, in denen Kinder die Leidtragenden sind, finde ich es gut, dass das Jugendamt Präsenz zeigt und sich um die Familien kümmert. Vielleicht dient der Besuch ja auch alleine dazu, eure Akte zu schließen... Ich würde da nicht so pessimistisch rangehen, wenn ich nichts zu verstecken hätte. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 16:06



Antwort auf: Muss man das Jugendamt ins Haus lassen?

zusammen und gut is... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 19:04



Antwort auf: Muss man das Jugendamt ins Haus lassen?

Auch ich rate trotz deiner negativen Erfahrungen: Führe ein Gespräch mit dem Jugendamt. Ich würde mir halt einen Zeugen (Freundin, NICHT verwandt) ins Haus holen wenn jemand kommt. Auch wenn es für Dich jetzt etwas schmerzlich klingen mag: Lieber ein Besuch zu viel als einer (woanders) zu wenig... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 20:57



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