Das ich meinen Chef in Kenntnis setzen muss, ok. Muss ich auch sagen, wo, was etc.?
von Christin1! am 07.11.2016, 08:53
Das ich meinen Chef in Kenntnis setzen muss, ok. Muss ich auch sagen, wo, was etc.?
von Christin1! am 07.11.2016, 08:53
Hallo, ja, damit der beurteilen kann, ob es sich um einen Mitbewerber etc handelt Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2016
Du solltest deinen Hauptarbeitgeber im Voraus um Zustimmung bitten, ob du den Nebenjob ausüben darfst. Und natürlich musst du dazu gewisse Angaben machen, damit der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird und ob der Nebenjob nicht den Interessen des Hauptarbeitgebers entgegen steht. Zum Beispiel: Wenn du nicht sagst wo, und es wäre 70 km entfernt, dann würden die langen Anfahrtswege dich viel Kraft kosten, die dir nachher im Hauptjob fehlt. Oder du arbeitest bei der Konkurrenz, das könnte sehr problematisch sein. Oder du arbeitst die Nächte durch, dann bist du für den Hauptjob nicht mehr zu gebrauchen.
Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 09:34
Hallo Frau Bader, aktuell plane ich den Elterngeldbezug unseres ersten Babys. Hierfür hatte ich auch schon ein super Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle, jedoch blieb eine Frage unbeantwortet. Ich plane ab dem 3. Monat meinen Minijob wieder aufzunehmen - (dieser muss ja während MuSchu unterbrochen werden, da sonst Abzüge da es als Basi...
Moin! Ich habe einen befristeten Vertrag (2 J.) gehabt. Ich habe vor Vertragsverlängerung schwanger geworden, deswegen mein AG hat mein Vertrag nicht verlängert. Trotzdem ich habe 2 Jahre EZ gemeldet. Während mein Elternzeit mein AG hat mich angerufen ob ich Lust habe in Minijob zu arbeiten. Ich habe zugesagt und einen neuen Vertrag bekommen, aber...
Guten Abend 😊 Ich befinde mich aktuell in der 13 SSW und habe einen Hauptjob und einen Minijob. Bei meinem Hauptjob arbeite ich die meiste Zeit im Homeoffice (normalerweise bin ich im Aussendienst tätig jedoch wurde ich aufgrund der Schwangerschaft ins Homeoffice versetzt). Soweit so gut alles super. Meinen Nebenjob übe ich in einem Krankenhaus...
Guten Tag, Frau Bader. Wie sind die Kündigungsfristen? Besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung? Vollzeitstelle als MFA, Vertrag von 2006.(Tarifvertrag) 31.12.2021 Geburt meiner Tochter. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, mit AG besprochen. Auf Wunsch des AG, habe ich einen Minijob im August 22 im Betrieb angetreten. ...
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario. Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten. Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem A...
Sehr geehrtes rund ums Baby Team, Ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit. Ich habe am 22.07.2022 meine Tochter bekommen und bin seit dem an in Elternzeit. Eigentlich endet meine Elternzeit zum 21.07.2024 allerdings haben wir jetzt eine Verlängerung bis 21.07.2025 beantragt. Elterngeld bekomme ich nur noch bis April, das monatlich 408,67€...
Sehr geehrte Frau Bader, im Juli 2023 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Neben Elterngeldplus habe ich auch einen Minijob, welcher nicht auf mein Elterngeldplus in Höhe von 450 Euro angerechnet wird. Für mich haben sich weitere Nebenberufliche Tätigkeiten ergeben, sodass ich überlege ein Kleingewerbe anzumelden. Würde sich das eh...
Guten Tag, ich bin Beamtin im vorzeitigen Ruhestand (also Beihilfe und privat versichert) und habe einen Minijob. Jetzt bin ich Schwanger und meine Ärztin würde mir gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen, bekomme ich dann auch weiterhin die 520€? Also den Mutterschutzlohn, nennt man es glaube ich? vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich erhalte bis Mitte Oktober Basiselterngeld. Die letzte Zahlung erfolgt Mitte September für September bis Oktober. Jetzt würde ich gerne ab Mitte Oktober (nach dem 1 Geburtstag meines Kindes) einen Minijob ausüben. Ist das möglich oder wird das Geld vom Oktober dann noch beim Elterngeld angerechnet ?
Hallo Frau Bader, ich werde zukünftig einen Minijob bei meinem Hauparbeitgeber ausüben. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis 2028. Meine Frage: Muss mein zusätzlicher Vertrag (minijob) auf diese Zeit befristet werden ? Vielen Dank für Ihre Antwort