Sehr geehrte Frau Bader,
Ich musste im November 2017 aufgrund einer Kündigung der Tagesmutter meiner 2jahrigen Tochter,nochmal bis November 2018 Elternzeit beantragen,was genehmigt wurde.
Nun bin ich wieder schwanger und habe Entbindungstermin am 10.07.18.
Wie verhält sich das mit dem Mutterschutzurlaub? Muss mein Arbeitsgeber mich diesbezüglich auf der Elternzeit rauslassen für diesen Zeitraum? Muss man einen Antrag stellen und wenn wie? Was bekomme ich an Mutterschutzgeld,erhalte nur noch Elterngeld?
Vielen Dank im voraus
LG Sina
von
sinac
am 08.02.2018, 07:53
Antwort auf:
muss ich einen Antrag stellen?
Hallo,
Sie teilen dem AG schritlich mit, dass Sie die EZ mit Ablauf des Tages beenden, der vor dem Tag liegt, in dem der Mutterschutz beginnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2018
Antwort auf:
muss ich einen Antrag stellen?
um den vollen mutterschutzlohn zu erhalten musst du deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. von alleine passiert das nicht und geht auch keinesfalls rückwirkend. am besten schriftlich mit neuem attest mitteilen
von
mellomania
am 08.02.2018, 13:11