Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Hallo Fr. Bader, ich war bis vor ca. 5 Monaten im Einzelhandel beschäftigt, bis ich schwanger wurde. Mein Arzt hat mich daraufhin freigestellt (da ich täglich 9Std. alleine im Geschäft war), woraufhin mein AG nicht begeistert war. Wir sind also nicht gerade "gut" auseinander gegangen. Im März 2018 kommt meine Tochter. Da ich weder einen Arbeitsvertag habe noch jemals wieder in diesem Betrieb arbeiten werde wollte ich fragen ob ich dem AG trotzdem über meine Elternzeit informieren muss...?Ist es ratsam während dem Mutterschutz zu kündigen? Darüber hinaus hätte ich noch 2 Wochen Resturlaub, habe ich Anspruch darauf diesen ausbezahlt zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antworten T.R.

von pinkii1000 am 03.12.2017, 21:17



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Hallo, 1. Ein Arbeitsvertrag kann man auch münlich schließen 2. Ein BV vom Arzt, weil Sie alleine im Laden sind halte ich für rechtswidrig 3. Grds. steht Ihnen im BV weiter Lohn zu 4. Natürlich müssen Sie die EZ beantragen. Schriftlich 7 Wo vor Beginn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2017



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Wie kann das denn sein? Du sagst du hast einen Arbeitgeber aber keinen Vertrag. Und am Ende fragst du danach, ob du kündigen solltest. Wie willst du kündigen, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht? Und wie kann es sein, dass du da ohne Vertrag arbeitest? Selbst bei jedem noch so kleinen Minijob, den ich in meinem Leben gemacht habe, gab es irgend eine Art schriftliche Vereinbarung, die als Arbeitsvertrag galt. Eine Krankschreibung oder ein indiv. BV ändert nichts an einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Stehst du in einem Arbeitsverhältnis hast du natürlich die EZ zu melden, zur Arbeit zu gehen nach dem Mutterschutz oder vorher zu kündigen. Wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, wäre es schon wegen der Krankenversicherung besser nicht zu kündigen bis zum Ende der EZ. Ohne Arbeitgeber hast du ansonsten keine Elternzeit und bist halt Hausfrau. Das ist wie gesagt vor allem in Bezug auf die Krankenversicherung relevant. EG kannst du freilich so oder so beantragen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 21:38



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Ahmm, dir ist schon klar das dir bei einem BV auch entsprechende Gelder zustehen? Bekommst du diese denn aktuell? Ansonsten, wenn du einfach mal so seit Monaten deiner Arbeit fern bleibst, darf dich der AG sogar schwanger kündigen Und ob du einen Vertrag hast oder nicht tut gar nichts zur Sache. Wenn Du nachweisen kannst, das du regelmäßig ein Gehalt bekommen hast, dann hast du auch einen Arbeitsvertrag, es gelten dann die gesetzlichen Mindestbestimmungen. Die Frage ist lediglich die Beweißbarkeit bei bestimmten Ansprachen wie zB Urlaubstage, Arbeitszeiten usw. Und klar, wenn du dem AG keine EZ mitteilst, dann musst du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Andernfalls kann dich der AG kündigen und in bestimmten Fällen sogar Schadensansprüche geltend machen. Davon ab hast du ohne AG gar keine EZ. Spätestens wenn das EG durch ist kannst du dann ein Problem wegen der Krankenversicherung bekommen. Davon ab kannst du immer noch in der Z kündigen wenn du was neues hast - mit den entsprechenden gesetzlichen Fristen dann.

Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 22:24



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Man kann bei der geschilderten Sutuation davon ausgehen, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, unbefristeter Vertrag, eben ohne schriftl. Arbeitsvertrag. Der mündliche Arbeitsvertrag gilt dennoch. Würde der AG behaupten ist nicht der Fall, kann die Fragestellerin das Arbeitsverhältnis über Gehaltszahlungen nachweisen. Behauptet der AG es gibt eine Befristung, ist er in der Beweispflicht. Jetzt kündigen wäre dumm, denn momentan wird ja im BV der "volle Lohn" überwiesen, den würde man dann ohne AV nicht mehr erhalten... also mein Rat wäre, EZ melden und keinesfalls kündigen. Wenn zum Ende der EZ gekündigt wird, kann der Resturlaub dann ausbezahlt werden. Lg

Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 22:26



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Ich habe oft nach einem Arbeitsvertrag gebeten, wurde aber immer vertröstet. Lohnabrechnungen gibts es als Nachweis dieses Arbeitsverhältnises. Danke für die raschen Antworten, dann werde ich aufjedenfall meinem AG einen schriftlichen Bescheid über den Zeitraum meiner EZ zusenden... Lg

von pinkii1000 am 03.12.2017, 22:45



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

PS: Die Gelder bekam ich erst nachdem ich beim Arbeitsgericht war...

von pinkii1000 am 03.12.2017, 22:46



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Spätestens eine Woche nach Geburt ;-) Nur bei Frühchen mit verlängertem Mutterschutz hättest Du mehr Zeit für die EZ Meldung ;-)

Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 22:47



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Ps: Dann würde ich die EZ sogar mit Einschreiben (Rückschein) melden...

Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 22:48



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Ja das werde ich :) Ist echt schade wie ein "familiäres Arbeitsverhältnis" enden kann....;( bin nur froh wenn ich mit diesem Betrieb absolut nichts mehr zu tun habe. Ach und da es ja wie gesagt keinen AV gibt, muss ich wohl auch die restlichen Urlaubstage erst mal beweisen müssen um sie ausbezahlt zu bekommen...???!

von pinkii1000 am 03.12.2017, 22:59



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Zumindest jeden Tag über dem gesetzlichen Mindestanspruch.

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 08:10



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Schau mal auf deiner Abrechnung drauf, bei manchen steht das heutzutage drauf, also wie viel Urlaub man hat, wie viel man genommen hat und was noch übrig ist. Dann hättest du einen Nachweiß über das Hinaus was es eben gesetzlich gibt. Gesetzlich wären 20 Tage bei 5-Tage-Woche und 24 bei 6-Tage-Woche. falls Du wenige tage arbeitest, es müssen immer 4 Wochen im Jahr mindestens sein. Und dann nutz die EZ um was neues zu suchen. Kleiner Tipp noch, bis zu 30 Std die Woche darfst du in der EZ arbeiten. Wie viel du dabei verdienst spielt nur dann eine Rolle wenn du dann noch EG bekommst, dann wird das miteinander verrechnet. Man kann in der EZ bei seinem eigentlichen AG arbeiten, oder mit seiner Zustimmung auch woanders. Eigentlich sollte man auch die Zustimmung dann haben weil sonst notfalls Kündigung droht - aber das wäre ja kaum eine Drohung wenn ich dich recht verstehe *g*. Würde also die vollen 3 Jahre bei dem anmelden - wer weiß was kommt. Wenn ihr ein weiteres Kind plant wäre das auch eine Überlegung dann wert. Je nachdem wie es mit dem ersten klappt das dann zügig nachzubekommen. Bei ausreichend knappen Abstand zwischen den beiden Kindern gäbe es im Idealfall das gleiche Elterngeld beim zweiten wie beim ersten und du kannst die laufende EZ zum neuen Mutterschutz hin beenden - auch ohne Zustimmung deines AG. Und bekämmst dann auch volles Mutterschaftsgeld - zwar wahrscheinlich dann auch wieder nur auf Rechtsweg, aber wer weiß... Immerhin, dank dem Gerichtsweg wegen des Lohnes kannst du auf jeden Fall ein Arbeitsverhältnis nachweisen... Damit kann er also jetzt nicht mehr kommen.

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 08:59



Antwort auf: Muss ich dem AG die Elternzeit angeben?

Der Arzt hätte dir - wenn das der Grund war - niemals ein BV geben dürfen. Der AG hätte das leicht anzweifeln können, und die gesamten Lohnzahlungen im BV sind fraglich. Wenn das Verhältnis jetzt zerrüttet ist, liegt das zu einem großen Teil an dir und dem Arzt. Warum seid ihr nicht den geraden Weg über die Gewerbeaufsicht gegangen?

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 09:47



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