Mein Sohn (8jahre) hat im Schulhort mit einem Fahrzeug den dortigen Holzzaun beschädigt. Als "erzieherische Maßnahme" soll er didesen nun selbst ( mit mir) reparieren. Das alles stellt für mich kein Problem dar und ich finde das auch gut, nur soll ich nun auch noch das material bezahlen. ist das rechtens? Ist er während der Hortzeit nicht über den Schulhort versichert? Wer muss jetzt finanziell für den Schaden aufkommen? Danke.
Mitglied inaktiv - 26.05.2009, 10:12