Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn man selbst Pflegegrad hat …

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wenn man selbst Pflegegrad hat …

Mitglied inaktiv

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Hallo die Frage klingt vielleicht ein bisschen komisch aber wenn zum Beispiel beide Ehepartner einen Pflegegrad haben. Und dank künstlicher Befruchtung die Schwangerschaft Eintritt. Der Mann und die Frau den Pflegegrad auf Grund Physischer Krankheit haben. Er und Sie darüber hinaus noch beide in Frührente dauerhafte Erwerbsminderungsrente erhalten. Kann man ihnen dann das Pflegegeld oder die Rente streichen? Danke schon mal für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein. Die Rente wird aber auf das EG angerechnet. 2. Physisch oder meinen Sie psychisch? Wenn beide physische Erkrankungen haben wird nichts passieren, bei psychischen Erkrankungen beider Eltern wird das JA mit draufschauen, ob es alleine klappt. Liebe Grüße NB


Pamo

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Wieso sollte man? Ich kann den Zusammenhang nicht erkennen.


Mitglied inaktiv

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Man findet dazu keinerlei Hinweise irgendwo im Web darum dachte ich davon betroffen bin frage ich mal einfach. Und nein noch kam kein Schreiben oder sowas ich will nur vorbereitet sein.


Bone

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Es könnte sein, das euch vom JA jemand zur Seite gestellt wird. Den aktuell seit ihr beide nicht mal in der Lage euch selbst zu versorgen. Sonst gäbe es keinen Pflegegrad. EU-Rente wird beim EG angerechnet. Gestrichen wird weder Pflegegeld noch Rente.


Feuerschweifin

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Sind die Personen tatsächlich pflegebedürftig, sprich: Werden sie gepflegt? Sind die Personen tatsächlich erwerbsgemindert? Wenn beides bejaht werden kann, dann kann da auch nichts gestrichen werden. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass bei Personen, die selbst gepflegt werden müssen, natürlich auch die Pflege des Kindes sichergestellt sein muss. Sprich: Sich alleine um das Kind kümmern aber selbst pflegebedürftig sein, also sich nicht alleine um sich selbst kümmern können, widerspricht sich.


KielSprotte

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Streichen nicht, aber EG gibt es keines, da Ausfallersatz. Allerdings finde ich es merkwürdig, dass bei diesen Umständen überhaupt eine künstliche Befruchtung durchgeführt worden ist. Immerhin seid ihr nicht in der Lage für euch selbst zu sorgen, wie soll das dann mit der Säuglingspflege klappen? Da wird vermutlich das JA Recht schnell auf der Matte stehen.


Feuerschweifin

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Kielsprotte, merkst du eigentlich noch, was du da von dir gibst?! Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, in denen Menschen aufgrund von Krankheiten etc. das Recht auf Fortpflanzung abgesprochen wurde. WER bitte soll aus welchem Grund dem genannten Paar die künstliche Befruchtung verweigern, wenn sie diese wie jeder andere in Anspruch nehmen möchten?! Ja, die Versorgung des Kindes muss sichergestellt sein, aber das war es auch schon.


Mitglied inaktiv

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Ich danke zunächst, mal für die Antworten, was hier niemand versteht scheint mir zumindest so das es nirgendwo eine klare gesetzliche Regelung gibt. Und warum sollte das Jugendamt auf Idee kommen nur weil wir krank/Behindert sind sich da einzumischen und es geht bei uns nicht um körperliche Pflege sondern um Pflege wegen Seele. Das bitte bedenkt mal. Im übrigen Pflegen wir uns gegenseitig das lässt sogar das Gesetz zu.


Bone

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Dann ist der Pflegegrad zu bezweifeln. Das JA wird zu 100% einschreiten. Schreibe ich aus Erfahrung. Hatten den Fall auch im weiteren Bekanntenkreis wo beide Eltern nicht in der Lage waren sich selbst zu versorgen. Da kam täglich jemand vom JA, zum Schutz und zur Versorgung der Kinder. Wenn die Rente bereits unbefristet ist, müssen die Einschränkungen ja gravierend sein und seit vielen Jahren bestehen. Sonst wäre Rente befristet. Das die pflegende Person selbst pflegt ist zweifelhaft. Die Pflegekasse ist aber seit Jahren überlastet und kontrolliert wenig.


Mitglied inaktiv

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Seit wann kann jmd mit Pflegegrad jemand anderen mit Pflegegrad pflegen. Kriege grad das Staunen. Für meine Mama haben wir noch nicht mal Grad 1 bekommen nach ihrer Op, weil sie nur kurzzeitig eingeschränkt wäre.


Mitglied inaktiv

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Die von euch gezeigten Äußerungen zeigen das ihr keinerlei Ahnung habt. Sorry den die Pflegekassen weiß das wir uns gegenseitig Pflegen. Woher sollte den das Jugendamt zu der Erkenntnis kommen und selbst wenn heißt nicht nur weil man wegen Psychischer Probleme zu, aufgrund von Phobien durch Körperliche Angriffe ausgelöst Automatisch in der Lage ist keinen sauberen Haushalt zu führen, sich in Liebe um ein Kind zu kümmern kann. Ich frage nochmals wo genau das im Gesetz definiert sein soll? Die Pflegekasse selbst wurde zum Thema sich gegenseitig zu Pflegen befragt bevor wir beide den Pflegegrad hatten. Dieser steht uns beiden laut Gesetz eindeutig zu. Die Frage wurde bisher nicht beantwortet nur Teilweise nicht notwendige unqualifizierte Äußerungen dazu gelassen.


Mitglied inaktiv

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Wenn die Rente dauerhaft bewilligt wurde, kann sie nicht gestrichen werden.


Bone

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Im Gegenteil. Ich schreibe die Realität. Rechtlich wie auch aus Erfahrung. Es ist naiv zu meinen, einem Kind langt Liebe und sauberer Haushalt. Das weiß auch das JA. Was wahrscheinlich noch bei der Geburt die Meldung bekommt. Deine Frage wurde zu 100% beantwortet. Es kommt weder zu Kürzungen bei der Rente, noch beim Pflegegeld. Der MDK wird aber evtl genauer hinschauen ob der Pflegegrad wirklich stimmt. Kommt auf den Mitarbeiter an. Das EG wird gekürzt, weil mit Rente verrechnet. Dort müsst ihr das alles angeben. Erst recht wenn länger EG bezogen werden soll wegen Härtefall. Das wäre nämlich möglich. Aber da wir keine Ahnung haben, frag doch bei den Ämtern selbst nach.


Wurzelwurm

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@Bone der PG auf Grund von Psyche existiert ja scheinbar nicht ohne Grund. Da will man manches vielleicht nicht lesen Ich kenne aus meiner Arbeit kein Paar, das psychisch krank ist und das JA keine Familienhilfe angeordnet hat.


Berlin!

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Sowohl die Rente als auch das Pflegegeld wurden ja beschieden, weil die jeweiligen Voraussetzungen vorlagen. Solange die weiter vorliegen, kann da auch nichts "gestrichen" werden. Inwieweit eine Anrechnung auf zB Elterngeld stattfindet, bleibt abzuwarten. Ihr müsste wie alle anderen auch, alle Einkünfte angeben. Es war ja gar nicht die Frage, was das Jugendamt tut oder nicht. Aber das wissen scheinbar alle ganz genau (woher eigentlich?). Wirklich unterirdisch finde ich, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung das recht auf Kinder abzusprechen.


Mitglied inaktiv

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Danke @Berlin Endlich mal jemand der die Sache richtig verstanden hat. Das Pflegegeld zählt nirgendwo als Anrechenbares Einkommen, das mit dem Elterngeld war auch Nicht Teil der Fragestellung. Im übrigen werde ich eh mich selbst ans Jugendamt wenden wenn ich sehe das wir Hilfe benötigen. Vielem Dank und bitte Leute eure Teilweise nicht gerechtfertigten Äußerungen solltet ihr unterlassen.


Anna198

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Ich denke hier möchte niemand psychisch Erkrankten das Recht auf Kinder absprechen, es geht hier um den Pflegegrad. Da finde ich die Frage schon berechtigt, wie jemand ein Kind versorgen kann, wenn er oder sie bzw. in diesem Fall beide Eltern nicht für sich selbst sorgen kann (allerdings für den jeweils anderen, das erschließt sich mir ehrlich gesagt auch nicht. Wer seinen Partner pflegen kann, müsste auch für sich selbst sorgen können, so zumindest mein Verständnis). Ein Baby kann selbst Menschen ohne Pflegegrad phasenweise an die körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen bringen, da reicht schon monatelanger Schlafentzug und tägliches mehrstündiges Schreien. Es liegt eben nicht nur fröhlich glucksend auf seiner Krabbeldecke und freut sich darüber, dass es geliebt wird.


Mitglied inaktiv

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Mir tun in solchen Fällen die Kinder leid. Die müssen es ausbaden, dass ihre Eltern sich selbst verwirklichen. Aber wer weiß, was es mit einem Kind macht, wenn beide Elternteile psychisch nicht in Ordnung sind? Fragt da einer nach dem Recht des Kindes, in einer psychisch gesunden Umgebung aufzuwachsen?


Feuerschweifin

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Anna198, die von Kielsprotte getätigte Aussage "Allerdings finde ich es merkwürdig, dass bei diesen Umständen überhaupt eine künstliche Befruchtung durchgeführt worden ist." in Bezug auf das Paar impliziert aber genau das, nämlich, dass irgendjemand (wer eigentlich? Der Staat? Auf welcher Rechtsgrundlage?) dem Paar die Durchführung der künstlichen Befruchtung verwehren sollte, denn sonst wäre es "merkwürdig".


Mitglied inaktiv

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… haltet mal lieber eure unnötigen Mobbing Attacken zurück. 1. Ich fühle mich hier Massiv gemobbt weil Ihr mir hier das recht an einem Kind absprechen wollt, 2. wer seid ihr den das ihr euch zum Thema Äußerungen erlaubt ohne mich zu kennen? Seht mal lieber das ihr nicht Krank werdet und euch das Jugendamt die Kinder dann nicht wegnimmt. Es geht mir auf dem Keks nur weil ich Behindert bin von möchte gern Richtern wie euch an den Pranger gestellt zu werden . Dachte hier sind Erwachsene reife Menschen unterwegs die ohne Vorurteile antworten würden. Krasses Forum, Moderator bitte löscht meine Daten,,,


Wurzelwurm

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Du fühlst dich gemobbt, weil EINE Dame sich blöd ausgedrückt hat und verallgemeinerst das dann auf alle, die dir hier hilfreich geantwortet haben, bzw. einfach nur die Fakten aufgezählt haben? Du unterstellst hier allen Unwissenheit, scheinbar überliest du aber, dass manche (wie ich) beruflich schon mit ähnlichen Fällen zu tun hatten. Und dazu hast du mehr als 1x die Antwort bekommen, dass weder eure Rente noch eurer Pflegegeld gestrichen werden kann, nur, dass ihr dann evtl. "NUR" die 300 Euro Mindestelterngeld bekommt. herzlichen Glückwunsch, dann warte mal ab, wer dich noch alles mobben wird, wenn das Kind erst mal da ist. Scheinbar mobbt dich ja jeder, der nicht deiner Ansicht ist. (nein, das ist kein Mobbing)


Anna198

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Ich kann nicht für Kielsprotte sprechen, aber die Umstände sind für mich in erster Linie der Pflegegrad. Deine Empörung kann ich aber trotzdem nicht nachvollziehen, denn es gibt durchaus auch psychische Erkrankungen, unter denen Kinder sehr leiden, wenn ein oder sogar beide Elternteile betroffen sind. Ich kenne Kinder, die monatelang im Keller gewohnt haben, weil ihr Vater unter Wahnvorstellungen gelitten hat und der Meinung war, es gäbe einen Atomkrieg und sie dürften deswegen den Keller nicht mehr verlassen. Sie haben dann den Rest ihrer Kindheit bei Pflegeeltern verbracht. Auch Depressionen sind absolut keine Kleinigkeit, selbst wenn nur ein Elternteil betroffen ist. Wie beeinflusst eine ausgeprägte Angststörung die kindliche Entwicklung? Wie wirken sich immer wieder auftretende heftige Manien auf das Kind aus? Wie sieht es bei starken Persönlichkeitsstörungen aus? So einfach finde ich das alles nicht, als dass man pauschal in Empörung geraten könnte.


Mitglied inaktiv

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Oh ich habe auch eine psychische Erkrankung. Ich stelle mir grad vor, die wäre schon ausgebrochen als unsere Tochter ein Baby war....


Berlin!

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Auch das ist reine Spekulation. Meine Mutter hatte zB GdB 100 und hat meinen Vater gepflegt. Sie hatte nur keine Pflegestufe, weil sie die nicht beantragt hat. Wir alle wissen gar nicht, welche tatsächlichen Einschränkungen die AP und ihr(e) Partner*in hat, es ist vollkommen neben der Spur, hier zu spekulieren und gleich erstmal zu wissen, dass sie sich sicher nicht um ein Kind kümmern können. Unterirdisch.


Anna198

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Es ist hier die Rede von Pflegegrad und dauerhafter(!) Erwerbsminderungsrente! Soweit ich weiß bekommt man erst 9 Jahre nach Eintritt der Erwerbsminderung unbefristete Erwerbsminderungsrente. Und umso jünger man ist, desto schwerer wird man eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommen. Natürlich ist vieles Spekulation bei so wenig Information, es kann sich aber nicht um eine Kleinigkeit handeln, wenn man so jung (gebärfähiges Alter wegen künstlicher Befruchtung) nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten für den Rest seines Lebens und zudem auch noch gepflegt werden muss. Ich gehe mal davon aus, dass deine Mutter GdB100 nicht bereits vor deiner Geburt hatte und dein Vater zu diesem Zeitpunkt pflegebedürftig war. Das ist absolut nicht vergleichbar. Entweder ich bin nicht mehr in der Lage zu arbeiten und muss gepflegt werden - dann bin ich aber auch nicht in der Lage ein Kind großzuziehen. Oder ich kann das Kind problemlos großziehen, dann ist aber die lebenslange Erwerbsminderungsrente nicht gerechtfertigt. Meine Meinung.


Feuerschweifin

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Anna, dafür gibt es ja dann Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes. Das war ja aber gar nicht die Frage im AP. Ich kenne eine alleinerziehende Mutter, die aufgrund starker und häufiger epileptischer Anfälle nicht alleine mit ihren kleinen Kindern sein darf. Außerhalb der Kindergartenzeiten inklusive der Nachtstunden befindet sich daher immer eine Pflegekraft im Haus.


Anna198

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@ Feuerschweifin (Das bezieht sich jetzt nicht mehr auf die Ausgangsfrage sondern auf deine Antwort) Pflegebedürftig und unbefristet erwerbsgemindert (x2) durch künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft herbeiführen und dann eine Pflegekraft ins Haus bekommen, falls man es nicht zu zweit schafft? Tut mir leid, aber falls das wirklich so sein sollte, fehlt mir dafür jegliches Verständnis. Es gibt so viele Menschen, die sich jeden Tag kaputt arbeiten, um irgendwie über die Runden zu kommen und null Unterstützung bekommen. Und wenn sich jemand absichtlich in so eine Situation manövriert bekommt er noch derartige Unterstützung?


Mitglied inaktiv

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Die Sachlage hier ist so das meine Frau 34 und ich 49 bin. Rente beziehe ich dauerhaft seitdem ich 30 war. Irgend wie finde ich das extrem anmaßend wenn jemand ohne unsere Situation im einzelnen zu kennen sich wie im Kindergarten zu verhalten. Das mit künstlicher Befruchtung gehört auch gar nicht zur Frage. Bin erstaunt das ihr alle so unzufrieden mit eurer eigenen Situation seid. Ich hab mit Sicherheit mehr im Kopf als ihr. Ihr kennt weder meine Geschichte noch die meiner Frau. Also persönlich angreifen….? Und klar fühlt man sich da gemoppt hier ihr habt weder meinen IQ noch Ahnung an ich Leide und auch nicht an was genau und warum meine Frau krank ist eure Äußerungen sind allesamt unqualifiziert. Entschuldigung das Betrifft vielleicht jeden zu 100% aber denkt hier jemand nach wenn eine Person eine Frage stellt dann diese Person anzugreifen und das ist Fakt nennt man Mobbing


Feuerschweifin

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Anna, es geht hier erstens um die juristische Seite, welches Gesetz sollte dieses Vorgehen verbieten? Und zweitens sind diese Menschen krank und haben sich das garantiert selbst nicht gewünscht. Wie sähe dein persönlich favorisiertes Vorgehen in diesem Falle aus? Dem Paar die Fortpflanzung verbieten, so wie damals?! Dem Paar das Kind wegnehmen, anstatt es zu unterstützen und das Kind in seiner Familie aufwachsen zu lassen?! Gottseidank ist beides NICHT möglich nach unserem Grundgesetz. Schadedrum, ich verstehe deinen Unmut, manch Äußerung hier kann einem den Schauer über den Rücken jagen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass es ebenfalls nicht in Ordnung ist von dir, hier sämtliche Schreiberinnen über einen Kamm zu scheren.


Feuerschweifin

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Und die Antwort zu deiner letzten Frage, Anna: Ja, in solch einer Situation bekommt die Familie die von mir genannte Unterstützung.


Mitglied inaktiv

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Habe nicht alle gemeint ich hab das auch nicht nötig mich mit jedem falschen Kommentar zu belasten. Ich bin nur aufgrund von Ärzten in die Situation geraten das ich Pflege bedürftig wurde. Und ja das ist in Gerichtlicher Aufarbeitung, das ist auch der Grund warum ich auf Normalen weg kein Kind mehr zeugen kann. Es wäre nett wenn ihr erstmal die ganzen Hintergründe erfragt (dies betrifft nicht alle) bevor ihr uns das Recht auf ein Kind absprechen wollt. Den trotz meiner Rente und meiner Pflege habe ich noch sehr hart und gut gearbeitet bis es nicht mehr ging, und bevor nun wieder einer meint das geht doch ist komplett alles auf 450€ Basis angemeldet gewesen. Weil eins möchte sicher nicht dem Staat auf der Tasche liegen. Ich hab trotz meiner seit frühester Kindheit vorhanden Behinderung(Körperlich) niemals dem Staat zu unrecht auf der Tasche gelegen. Mein Leben war immer von Anfeindungen gekennzeichnet und trotzdem habe ich auch darüber hinaus noch ein paar Songs veröffentlicht. Diesbezüglich bin ich sehr stolz auf mich. Ihr habt keine Ahnung wie sich das Leben als Anfang der 70 er Jahre geborener Behinderter Mensch anfühlt. Und nur weil ich nirgendwo anders eine Antwort auf meine Frage gefunden habe stellte ich hier die Frage.


Feuerschweifin

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Und ich bin vollkommen bei dir und vertrete die ganze Zeit hier die Meinung, dass solch eine diskriminierende Haltung, wie sie hier manche an den Tag legen, gar nicht geht. Es will dir nicht jeder nur böses, deswegen brauchst du dich mir gegenüber auch nicht für deine Behinderung rechtfertigen, ICH unterscheide bei Menschen mit Kinderwunsch nicht nach gesund/krank etc.


Anna198

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Danke Feuerschweifin, für deine bösartigen Unterstellungen. Du hast eine Sache noch immer nicht verstanden - es geht hier überhaupt nicht um Behinderung und Krankheit und das Recht auf ein Kind. Es geht einzig und allein um die FÄHIGKEIT, sich um ein Kind zu kümmern. Und hier ist ein Ehepaar, dem von offizieller Seite bescheinigt wird (und das nach eigenem Antrag!) dass es 1. für den Rest seines Lebens nicht mehr in der Lage sein wird, mehr als 3h am Tag zu arbeiten und 2. pflegebedürftig ist, also nicht in der Lage ist sich um sich selbst zu kümmern. Wäre nur ein Partner betroffen, dann wäre die Lage auch nochmal anders, aber es sind beide betroffen. Denkst du in so einem Fall auch mal an das Kind oder steht der Kinderwunsch unter egal welchen Voraussetzungen immer an erster Stelle? Ob es in Ordnung ist, Kinder aus Familien rauszunehmen, wenn die Eltern sich nicht kümmern (können oder wollen), das kann und möchte ich pauschal nicht bewerten, das kommt sicher auf den Einzelfall an. Aber auf einem Kinderwunsch zu bestehen, wenn von Anfang an klar ist, dass man sich nie kümmern können wird, finde ich so unfair dem Kind gegenüber. Und wie gesagt - wenn die beiden doch in der Lage sein sollten, sich zu kümmern, dann ist das ja auch vollkommen in Ordnung und dann sehe ich auch kein Problem für das Kind, aber dann sind sie eben zu Unrecht pflegebedürftig und unbefristet erwerbsgemindert und dann sollte man das vielleicht nochmal überprüfen.


KielSprotte

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Ja, ich finde es merkwürdig. Denn meiner Cousine wurde vor 5 Jahren eine Kinderwunschbehandlung seitens der Klinik verweigert, weil sie im Aufnahmebogen angegeben hat, dass sie seit 3 Jahren (als Opfer eines Verbrechens) in Therapie ist und ebenso so ihre Medikation angegeben hat. Und sie war und ist dabei voll berufstätig, keine Pflegestufe, keine Erwerbminderung nichts........da wird man bei diesem Fall doch wohl mal stutzen dürfen! Alleine dieses "wir pflegen uns gegenseitig" - finde ich fragwürdig. Und ja, mir tut das Kind leid.


Feuerschweifin

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Kielsprotte, ich hoffe, deine Schwester hat sich daraufhin an eine andere Klinik gewandt. Das Vorgehen der Klinik ist ungeheuerlich. Diese Verweigerung ist juristisch nicht begründbar. Ana, auf welcher Rechtsgrundlage soll dem Paar das Gründen von und das Leben in einer Familie mit allen Möglichkeiten der Unterstützung, die jedem betroffenen Menschen in D gesetzlich zustehen, verwehrt werden? Du brauchst dich nicht aufregen, unabhängig von deiner Bewertung, die ich ethisch daneben finde, zeige ich nur auf, was die dem Paar gesetzlich zustehenden Unterstützungsmöglichkeiten sind. Diese Unterstützungsmöglichkeiten stehen dem Paar juristisch zu, in du das gut findest oder nicht, spielt dafür zum Glück keine Rolle.


Anna198

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@Feuerschweifin Hast du dir mal angeschaut, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um ein Kind zu adoptieren? Da hast du ohne körperliche und geistige Gesundheit absolut keine Chance. Wenn du meine Ansichten ethisch verwerflich findest, dann trifft das ebenso auf das entsprechende Bundesministerium zu. Wenn es nach dir ginge, müsste jeder ein Kind adoptieren können, auch wenn er sich selbst nicht versorgen kann und somit der Staat dieses Kind versorgen muss, alles andere ist Diskriminierung. Natürlich kann sich jeder einfach fortpflanzen, egal wie schlecht die Voraussetzungen sind. Aber ich bezweifle, dass man ein Recht auf eine Pflegekraft zu Hause hat, wenn man nicht in der Lage ist, sich zu kümmern und das bereits vor der Schwangerschaft klar war - warum werden denn sonst so viele Kinder aus Familien rausgenommen? Warum bekommen diese Familien denn keine Pflegekraft die permanent da ist und die Aufgaben der Eltern übernimmt?Und hast du mal drüber nachgedacht, wer das finanziert? Und dass das Geld dann an anderer Stelle fehlt, wenn Menschen unverschuldet und nicht absichtlich in die Situation kommen, dass sie ihre Kinder nicht mehr versorgen können? Denkst du diese Gelder sind unerschöpflich?Für mich ist ein Sozialstaat da, um Menschen in Notlagen aufzufangen. Aber nicht dazu, die Notlage beliebig auf weitere Personen auszudehnen um all seine Wünsche verwirklichen zu können und gleichzeitig null Verantwortung für irgendwas übernehmen zu müssen. Wie die Rechtslage ist, da hab ich absolut keine Ahnung, ich bin keine Juristin.


TRB

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Hallo , Nur aus Neugier woher weiß den das Jugendamt das man einen Pflegegrad hat . Weil viele geschrieben haben das Jugendamt wird eingeschaltet und von wem. Lg


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