Liebe Frau Bader,
mein Sohn ist gerade 2 Jahre alt geworden, der Vater und ich sind getrennt, haben beide das gemeinsame Sorgerecht und es findet 14tägig am Wochenende Umgang statt. Vor zwei Wochen hat unser Sohn das erste mal bei seinem Vater geschlafen und ich bat den Vater mir seine Adresse mitzuteilen, damit ich weiß, wo mein Kind schläft. Dies war er mir jedoch nicht bereit mitzuteilen.
Gibt es, auch wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, spätestens auf Nachfrage eine Informations- oder Auskunftspflicht diesbezüglich?
Alle Mitlesenden können mich gerne steinigen, im Sinne "es ist doch der Vater, da geht es deinem Sohn bestimmt gut" - bestimmt geht es ihm gut, aber ich kann mich trotzdem nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass ich nicht weiß wo mein Kind ist....
von
Jana81
am 19.12.2017, 21:56
Antwort auf:
Muss der Vater meines Kindes mir auf Nachfrage mitteilen, wo mein Kind schläft?
Hallo,
ich würde das Jugendamt einschalten. Natürlich haben Sie ein Anspruch darauf zu wissen, wo er wohnt. Dies insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame elterliche Sorge.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2017
Antwort auf:
Muss der Vater meines Kindes mir auf Nachfrage mitteilen, wo mein Kind schläft?
Also ich finde es selbstverständlich wissen zu wollen, wo Kind sich gerade aufhält. Es ist ja nun ein Unterschied, ob ich ein minütliches Update über den Aufenthaltsort einfordere oder einfach nur den Wohnort des Vaters wissen möchte.
Und ich denke, diesen zu wissen, ist dein gutes Recht als Erziehungs-/Sorgeberechtigtes Elternteil.
von
cube
am 20.12.2017, 08:38
Antwort auf:
Muss der Vater meines Kindes mir auf Nachfrage mitteilen, wo mein Kind schläft?
Nein, der KV ist nicht verpflichtet, Dir zu sagen, wo das Kind schläft.
Allerdings hast Du ein Recht zu erfahren, wo er wohnt.
Heißt: Er muß Dich nicht davon in Kenntnis setzen, geschweige denn Dich um Erlaubnis fragen, wenn er mit dem Kind bei seinem Kumpel übernachtet - was dann durchaus dazu führt, daß Du NICHT weiß, wo das Kind schläft.
von
Strudelteigteilchen
am 20.12.2017, 09:22
Antwort auf:
Muss der Vater meines Kindes mir auf Nachfrage mitteilen, wo mein Kind schläft?
Je nach MA im JA wird dieser Ihnen sogar die Adressse mitteilen.
Der Erzeuger meines Kindes gab mir (als es zur Vaterschaftsanerkennung kam) nur wiederwillig sogar eine falsche Adresse.
Die Dame im Jugendamt nannte mir dann ohne dass ich Fragen musste die richtige, da sie seinen Auszug aus dem Melderegister aufrufen kann,
Unnötig noch zuerwähnen, dass Ihnen das selbstverständlich zusteht zu wissen wo das Kind ist. So würde ich das Kind gar nicht mitgeben...
von
Kristiiin
am 20.12.2017, 12:04