Hallo,
wir haben 2 Kinder (2 + 4 Jahre). Vor kurzem sind wir in eine Mietwohnung gezogen mit 9 Wohnungen in unserem Eingang. Das Haus ist sehr hellhörig. Wir wohnen im 1. OG und haben den Teppichboden im Flur und allen Wohnräumen vom Vormieter übernommen. Seit dem Tag unseres Einzugs beschwert sich nun die Nachbarin ÜBER (nicht unter!!) uns, dass unsere Kinder zu laut sind. Bei jedem Trotzanfall oder Geschwisterstreit wird energisch geklopft. Unsere Kinder gehen auch nicht unseren Wohnungsflur entlang, sondern sie laufen, wodurch die Nachbarin sich stark gestört fühlt und ebenfalls energisch klopft. Mein Mann und ich sind berufstätig, so dass die Kinder Mo-Fr 7.30-14.00 Uhr im Kindergarten sind. Nachmittags unternehmen wir viel, so dass wir wirklich selten zu Hause sind. Unsere Kinder müssen wochentags zeitig aufstehen, und sind deshalb auch am Wochenende früh wach (zwischen 6.15 und 6.45 Uhr). Dann spielen und lachen sie miteinander, und sie bewegen sich natürlich auch mal. Es wird dann immer übelst geklopft, wovor unsere Kinder richtig doll Angst bekommen, die Kleine weint dann immer und sagt da ist eine Hexe. Die Nachbarin meint sie müsse sich am WE erholen da sie ja schließlich arbeitet (wie wir ja übrigens auch...), und wir müssen unsere Kinder vernünftig erziehen. Sie hat selbst 4 Kinder (das jüngste ist 15), und "die wären nie so laut gewesen weil sie sie vernünftig erzogen hätte, im Gegensatz zu uns". Dürfen Kinder auch schon vor 7.00 Uhr am WE spielen incl. laufen wenn sie sich was aus einem anderen Raum holen? Ich kann sie ja nicht "fesseln und unter Drogen setzen" nur damit die Nachbarin ihre Ruhe hat?! Wir versuchen ja ihnen zu sagen dass sie um diese Uhrzeit nur malen sollen aber in dem Alter fruchtet das halt noch nicht so wirklich...
von
pitt_broetchen
am 05.06.2016, 22:05
Antwort auf:
morgentlicher Kinderlärm am WE
Hallo,
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten.
Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf.
Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2016
Antwort auf:
morgentlicher Kinderlärm am WE
die Wohnung "ordnungsgemäß" nutzen und dazu gehört meiner Meinung auch Lachen und spielen. So lange sie morgens kein Fussball spielen oder mit dem Bobbycar durch die Wohnung rasen, sehe ich das alles gelassen.
Lies dir das mal durch.
LG
Peeka
http://www.brigitte.de/kultur/lifestyle/knigge-kinderlarm-571819/
von
peekaboo
am 06.06.2016, 08:48
Antwort auf:
morgentlicher Kinderlärm am WE
Was sagt die Hausordnung?
Ich bin immer für gegenseitige Rücksichtnahme. Ich habe meinen Kinder beigebracht das man rücksicht nimmt auf andere. Von klein an.
Es klappt super auf allen Seiten.
Auch im alter deiner Kinder hat es bei uns wunderbar geklappt.
von
kati1976
am 06.06.2016, 12:10
Antwort auf:
morgentlicher Kinderlärm am WE
Hey sag deiner nachbarin das kinder sein dürfen. Den das gehört dazu. Sie kann ja sich mit ohrenstoepsel helfen wenn sie es so dringend hat. Ich weiss das desto älter man wird, man hellhöriger wird. Ausserdem da deine kinder den ganzen tag im kiga sind und dort dürfen sie den ganzen tag schreien werden sie es zu hause auch nicht anders machen. Die merken nicht das sie daheim keine hundert kinder zum uberbruellen haben. Und deiner nachbarin kommts nur so vor das ihre Kinder so lieb waren, wenn man älter wird sieht man nur das liebe. Kinder sollten kinder sein. Es gibt laute leise große kleine. Meine zwei sind auch nicht gerad die leisesten, und keiner beschwert sich. Naja leben in kanada, da gibt es so den hass nicbt auf kinder. Die werden hier geliebt. &515; frag doch mal deine nachbarin ob sie auch immer so leise war. Und ihre mutter nie schimpfen musstr &514;&514; liebe grüße
von
lemoneirina
am 06.06.2016, 14:48