Unsere Nachbarn haben sich bei uns beschwert, weil unsere Zweijährige in der Mittagszeit (13-15 Uhr) im Garten spielt und dabei natürlich auch schon mal quietscht und kreischt.
Sie meinen, dass wir unsere Tochter in dieser Zeit im Haus lassen müssten, damit sie (die Nachbarn) auf Ihrer Terasse in Ruhe Mittagsschlaf halten können.
Für uns ist das aber oft ein Problem, da wir dann in dieser Zeit natürlich auch selber nicht in unseren Garten können.
Stimmt es denn überhaupt, dass man so kleine Kinder dann im Haus halten muss?
Grüße,
Tina
Mitglied inaktiv - 13.06.2002, 10:35
Antwort auf:
Mittagsruhe im Garten?
Liebe Tina,
nein.
Kinderlärm kann man nicht verbieten, auch nicht in der Mittagszeit.
Man kann nur versuchen, auf einander Rücksicht zu nehmen, es ist aber nun mal nicht möglich, Kinderlärm zu unterbinden.
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, drausssen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, daß man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen : "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen",urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
GRuß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2002
Antwort auf:
Mittagsruhe im Garten?
Mitglied inaktiv - 13.06.2002, 19:33