Hallo,
Ich habe aufgrund mehrerer Beschwerden ein individuelles Beschäftigungsverbot in meinem Hauptob bekommen. Nun habe ich die Möglichkeit erhalten, in einem Minijob unter 450 Euro tätig zu werden, mein Arbeitgeber hatte der Tätigkeit in der Vergangenheit bereits zugestimmt. Kann ich den Minijob antreten trotz des BV im Hauptjob? Wen muss ich im Zweifelsfall fragen?
von
Popanda
am 10.01.2019, 20:58
Antwort auf:
Minijob
Hallo,
ein BV bekommt man nicht wegen Beschwerden sondern wegen Gefahren am Arbeitsplatz. Bei Beschwerden wird man krankgeschrieben. Das bitte klären. Ansonsten kommt es darauf an, worauf das BV fußt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
Minijob
es kommt drauf an. wenn du beschwerden hast, wer hat das bv ausgestellt? wenn es medizinische gründe sind und jedgliche tätigkeit untersagt wird, kannst du freilich nicht woanders arbeiten. daher die frage
von
mellomania
am 10.01.2019, 23:04