Frage: Minijob (sorry, lang)

Hallo, mein Sohn ist 14M alt und ich arbeite derzeit auf 400€ Basis bei meinem ehem Vollzeit AG, habe aber außer meinem früheren schriftl. Vollzeit Arbeitsverftrag keinen neuen schriflichen auf 400€ Basis gemacht. Es wurde nur mündlich ein Stundenlohn abgesprochen und ich arbeite die dafür anfallenden Stunden variabel im Monat. nun meine Fragen 1. gelten die gleichen Gesetze (z.B. Kündigungsschutz in Schwangerschaft) als wenn ich einen schriftl. Arbeitsvertrag gemacht hätte? 2. ich sammle Überstunden an, die ich dann mit meinen Urlaubstagen verrechne, also nehme im Prinzip gar keinen bezahlten Urlaub. Ist die Praxis rechtens, oder steht mir bezahlter Urlaub zu? 3. habe, da ich seit der Ausbildung in diesem kleinen Betrieb arbeitete, auf Rat meines Chefs "wäre nicht nötig" nur mündlich die Elternzeit von 3 Jahren ausgemacht. Kann mir aus meiner Naivität, dass dies in Ordnung sei ein Strick gedreht werden. Kann ich die Elternzeit noch schriflich nachreichen. War bis jetzt alles nie ein Thema für mich, da Verhältnis zu AG einwandfrei, aber da nochmal Nachwuchs geplant ist könnte AG ziemlich sauer werden, da es mit Sicherheit nicht in Personalpläne des AG passt. Muss dann mit allem rechnen :-( Bedanke mich im vorraus vielmals für die Antworten!!!

Mitglied inaktiv - 21.07.2007, 22:15



Antwort auf: Minijob (sorry, lang)

Hallo, bis auf das MG und KK haben Sie alle Rechte wie jeder andere AG auch. Liebe gRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2007



Antwort auf: Minijob (sorry, lang)

Hi... bei einem Minijob hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem "normalen" job... Ergo auch Urlaubsanspruch Tja, also ich würde das noch mal schriftlich nachreichen mit der Elternzeit, weil er Dir meiner Meinung nach einen Strick daraus drehen kann...bin aber keine Expertin und weiß auch nicht, ob er das "nachgereichte" Schriftstück anerkennen muß.. Würd es evtl. so formulieren, Sehr geehrte(r )Herr/Frau... wie bereits am .... besprochen nehme ich Elternzeit für meine TOchter SOphie bis (Datum eintragen bei 3 Jahren ist es der 3. Geburtstag des Kindes). Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung . Oder Du könntest darunter direkt eine "Linie" machen mit "Schriftstück erhalten am" Unterzeichnet "Dr Schabernack"... LG und viel Glück Peeka

Mitglied inaktiv - 22.07.2007, 09:41



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