Hallo Frau Bader, gibt es einen Freibetrag, den man neben dem Elterngeld (ausgeschüttet für 12 Monate auf Grundlage des Durchschnittsgehaltes) auf 400-Euro-Basis dazuverdienen darf, ohne dass das Geld mit angerechnet wird? Weiterhin habe ich die Frage, ich habe bis 31.07.2011 Elternzeit beantragt, möchte aber - falls ich einen Krippenplatz habe - am 15.08.2010 wieder meine Teilzeitbeschäftigung im unbefristeten Arbeitsverhältnis (30 Wochenstunden) wieder nachgehen. Kann der AG dies verweigern, weil ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe? Viele Grüße Carmen W.
Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 14:48