Hallo Frau Bader, leider habe ich unter Suchen keine Angaben zu meiner Frage gefunden: Muß mein Chef mir schriftlich zustimmen, daß ich einen Minijob während meiner Elternzeit in einer anderen Branchenfremden Firma ausführen darf? Mündlich hat er es schon gemacht (allerdings ohne anwesende Zeugen)... Ich habe auch schon nebenbei mit wissen des AG bei einer anderen Firma gearbeitet... aber da war ich nicht in Elternzeit. Falls er es nicht schriftlich macht wäre das ein Kündigungsgrund? Wird ein Minijob während der Elternzeit auf Arbeitslosengeld angerechnet? Danke für Ihre Hilfe LG Peeka
Mitglied inaktiv - 11.02.2005, 10:55