Nach meiner ersten Schwangerschaft ging ich 3 Monate wieder arbeiten und nahm am Bereitschaftsdienst teil. Ich wurde wieder schwanger, dieses Mal mit Zwillingen- es wurde ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber sagt, mutmaßlicher Entbidungstermin minus 280 Tage minus 3 Monate - da war ich in Elternzeit, mir steht keine Leistung für die Bereitschaftsdienste zu, da ich im Mai bis Juli 2017 in elternzeit war und kein Geld bekommen habe. Die Monate August bis Oktober 2017 würden nicht zählen?
von
AnkaSybille
am 26.02.2018, 17:10
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber verweigert mir Zahlungen für Bereitschtsdienste wegen des BV ?
Hallo,
sie bekommen das Geld, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Mit Bereitschaftsdiensten.
Es sei denn, diese wurden nicht regelmäßig geleistet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2018
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber verweigert mir Zahlungen für Bereitschtsdienste wegen des BV ?
Wenn du diesmal nicht schwanger geworden wärst (mit den Zwillingen), hätten die Bereitschaftsdienste dann bis heute angedauert, oder war das eine befristete Angelegenheit?
Mitglied inaktiv - 26.02.2018, 18:03
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber verweigert mir Zahlungen für Bereitschtsdienste wegen des BV ?
Ja ich habe vor der ersten Schwangerschaft schon im Bereitschaftsdienst gearbeitet
von
AnkaSybille
am 27.02.2018, 06:31
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber verweigert mir Zahlungen für Bereitschtsdienste wegen des BV ?
Ich müsste auch jetzt im BD arbeiten, ich bin OP Schwester
von
AnkaSybille
am 27.02.2018, 06:33