Mitglied inaktiv
Inanspruchnahme des 3. Jahres der Elternzeit meiner Tochter. Befinde mich momentan im MuSchu. Hatte ihm im Jahre 2005 schriftlich mitgeteilt, daß ich das 3. Jahr aufsparen möchte für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr. Es wurde in der ganzen Zeit niemals widersprochen. Der Büroleiter meinte damals mündlich, ja, wenn es denn alles so rechtens ist, wäre das kein Problem. Nun stimmt mein AG der Inanspruchnahme des 3. Jahres aber nicht zu. Bleibt mir nur der Gang zum Arbeitsgericht oder Anwalt? Ich habe damals (Tochter geboren 2003) zwei Jahre Elternzeit genommen. Einer Kollegin wurde jetzt gesagt, sie solle das 3. Jahr auch noch anhängen, im Jahre 2010 (September) könne man dann über Teilzeit reden... Ihr Kind wurde zwar erst im September 2007 geboren, aber der Zeitraum für das 3. Jahr spielt ja wohl keine Rolle, wenn man es bis zum 8. Lebensjahr nimmt. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, wenn Ihr AG nicht zustimmt, sieht es schlecht aus. Schweigen stellt keine Zustimmung dar. Ob der Büroleiter das entscheiden darf ist die weitere Frage, ausserdem müssen Sie beweisen, dass er es gesagt hat. Liebe Grüsse, NB
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