Hallo Frau Bader, auf ihren Rat hin habe ich Anfang August (!) meinem AG einen Brief mit dem Urteil vom BAG vom 20.05.08 geschickt mit der Aufforderung, meinen gestrichenen Resturlaub wieder einzutragen (aus der 1.EZ, 2.EZ wurde rangehängt...) Auf meine Nachfrage hiess es, dem Juristen würde das vollständige Urteil noch nicht vorliegen und somit könnte mein Anliegen nicht entschieden werden. Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit, da vom AG ja selber schon eine Mitteilung zu dieser Rechtssprechung im Juli rumging. Ich befürchte ausserdem, dass auf Zeit gespielt wird, damit mein Urlaub (19 Tage) doch noch verfällt. Kann das passieren? Soll ich nochmals schriftlich nachhaken oder ist das jetzt schon ein Fall für meine RV? Vielen Dank für Ihre Antwort und allgemein für Ihr Forum, bitte machen Sie weiter so! LG aus Dresden Jana
Mitglied inaktiv - 02.10.2008, 08:46