Habe vor einiger Zeit mal gefragt wie das ist wenn ich während der Ausbildungszeit mein Kind bekommen habe, ob dann trotzdem mit dem Bestehen der Prüfung das Arbeitsverhältnis endet. Habe ich soweit verstanden, das es so ist. Dann könnte ich doch eigentlich nach dem 2. Jahr Erziehungsurlaub wenn es kein EZ-Geld mehr gibt, ganz normal halbtags arbeiten gehen und brauche auf niemanden Rücksicht zu nehmen?! Und wie ist das mit den 325 Euro-Jobs während ich noch EZ-Geld beziehe? Diese Steuerfreistellung usw. brauche ich doch nur wenn ich in einem Arbeitsverhältnis stehe oder? Ich weiss etwas durcheinander, aber ich hoffe Sie steigen durch und können mir etwas weiterhelfen :o)
Mitglied inaktiv - 16.11.2002, 13:01