Guten Morgen! :)
Ich bin in der 15. Woche schwanger und jetzt bereits in der 8. Woche krank geschrieben. Mein Arzt hat heute Morgen gesagt, dass er prüfen wird, ob er mich mittels Beschäftigungsverbot außer Gefecht setzen kann. Jetzt ist meine Frage: wird bei der Berechnung der Lohnfortzahlung das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde genommen? Theoretisch bekomme ich ja jetzt Krankengeld - verringert sich dadurch meine Lohnfortzahlung? Beim Googeln habe ich jetzt einen Artikel gefunden in dem es heißt, Grundlage der Berechnung seien die letzten 3 Monate VOR Beginn der Schwangerschaft, ist dies richtig?
Dann habe ich gehört, dass es sein kann, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den Lohn zu bezahlen, wenn er nicht in dieses Umlageverfahren (U2 oder so???) einzahlen würde. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, trotzdem verunsichert mich das enorm...
Vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort und noch eine schöne Woche!
von
Caro76
am 09.05.2012, 09:58
Antwort auf:
Lohnfortzahlung nach Krankengeld??
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2012
Antwort auf:
Lohnfortzahlung nach Krankengeld??
Danke für die schnelle Antwort! :)
... geplant ist wohl ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Probleme in der SS. Wenn das Gehalt weiter läuft (Durchschnitt) wird aber nicht die Zeit mit einbezogen, in der der AG aufgrund Krankengeld von der Krankenkasse nicht zahlen musste, oder? Ich bin seit Ende Januar schwanger und seit jetzt 8 Wochen krank geschrieben. Wenn ich ab nächster Woche ein Beschäftigungsverbot erhalten würde - würde dann das Gehalt der letzten 3 Monate zur Berechnung herangezogen oder der drei Monate vor der Schwangerschaft bzw. mein normales Durchschnittsgehalt ohne Abzüge durch Krankengeld?
von
Caro76
am 09.05.2012, 15:23