Hallo Frau Bader, im Mai endet meine Elternzeit.Ich lasse mir meinen Resturlaub bis Mitte Juni auszahlen.Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir schon ein Beschäftigungsverbot angedroht. Mein AG weiß noch nix von meiner SS. Ich werde es ihm aber in den nächsten Tagen mitteilen. Bekomme ich trotz Beschäftigungsverbot mein Gehalt? Obwohl ich noch nicht wieder gearbeitet habe? Vielen Dank für Ihre Antwort
von nicicnic am 19.03.2014, 15:12