Halo Frau Bader, folgender Fall: Die Mutter gibt den Vater des Kindes nicht an - bezieht Leistungen nach UVG. Der spätere Ehemann möchte gern die Vaterschaft anerkennen (obwohl es nicht sein Kind ist). Müssen die Leistungen des Jugendamtes komplett zurückerstattet werden? Herzlichen Dank für Ihre Antwort Nancy
von Nancy10 am 10.08.2011, 07:37