Hallo,
mir wurde gesagt, dass ich auf das Landeserziehungsgeld nur 1 Jahr Anspruch habe.Was ist ,wenn das eine Jahr herum ist?Kann ich einen Antrag für ein weiteres Jahr stellen?
Welche finanziellen Mittel stehen mir sonst zu ?
Mitglied inaktiv - 03.03.2004, 18:20
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
Hallo,
die längsten Landeserziehungsgelder werden für ein Jahr gezahlt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2004
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
Wenn Du 1 Jahr Landeserziehungsgeld bekommen hast gibt es nichts mehr außer Kindergeld!
Sei froh daß es das bei Euch gibt -in den meisten Ländern gibt es nur 2 Jahre Erziehungsgeld und dann nichts mehr !
Mitglied inaktiv - 04.03.2004, 11:28
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld
wenn du einige Monate überbrücken mußt, bis dein Kind einen Kiga-Platz hat, kannst du ja im Notfall für dies Zwischenzeit Wohngeld oder Sozialhilfe beantragen. Sobald du den Platz hast kannst du ja, je nachdem wie die Betreuungszeiten sind, wieder arbeiten.Du hast ja sogar ein Recht auf deinen alten (oder gleichbezahlten)Arbeitsplatz, falls du vorher einen hattest.
Mitglied inaktiv - 05.03.2004, 11:05