Ich arbeite seit genau 07.10.2003 in meiner Firma, also länger als zwei Jahre. Damals wurde ich als Saisonkraft bis 31.12.03 eingestellt. Daraus wurde dann zum 1.1.04 ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis für eine Sachbearbeiterstelle. Nun wüßte ich gern, ob man die Saisonzeit mit einrechnen kann und ich somit bereits über 2 Jahre tätig bin und somit der unbefristete Vertrag greift oder ob es aufgrund der verschiedenen Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag in Ordnung ist, dass die Befristung erst zum 1.1.04 beginnt. Kann mein Chef mich noch mal befristen, wenn er eine andere Tätigkeit im neuen Arbeitsvertrag angeben würde (ich habe nähmlich seit 4 Monaten einen Posten im Sekretariat inne). Vielen Dank für Ihre Antwort. Sandra
Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 08:21