Kurzfristige Beschäftigung während der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurzfristige Beschäftigung während der Elternzeit?

Ich bin jetzt im 2 Jahr meiner Elternzeit. Das Elterngeld hab ich nur für 1 Jahr bezogen und erhalte dies inzwischen nicht mehr. Darf ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sprich bis zu 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten? Habe gelesen, dass dies nicht möglich ist während der Elternzeit wenn man Elterngeld bezieht. Ist es aber möglich, wenn ich in Elternzeit bin aber kein Elterngeld mehr beziehe? Vielen Dank im voraus.

von Rita R. am 09.10.2018, 11:00



Antwort auf: Kurzfristige Beschäftigung während der Elternzeit?

Hallo, wenn der Ag zustimmt, dürfen Sie bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Kurzfristige Beschäftigung während der Elternzeit?

du darfst in der elternzeit bis zu 30 h die woche arbeiten, aber nur mit VORHERIGER zustimmung deines aktuellen arbeitbebers

von mellomania am 09.10.2018, 13:00



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